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Heikle Sterbehilfe in Italien deutsche Ärzteinitiative für Entkriminalisierung

10. Nov 2008

Keine Mordanklage gegen Italienischen Arzt wegen Sterbehilfe im Fall Welby

“ROM In Italiens bekanntestem Sterbehilfefall ist die Mordanklage gegen einen Arzt fallen gelassen worden. Der Vorwurf gegen den Anästhesisten Mario Riccio sei nicht haltbar, entschied ein Gericht in Rom. Er hatte im vergangenen Dezember das Lebens erhaltende Beatmungsgerät des an Muskelschwund leidenden Piergiorgio Welby abgeschaltet. “Heute ist bestätigt worden, was ich schon immer gewusst habe: Ein Patient kann sich seiner Behandlung widersetzen, auch wenn sie ihn am Leben hält”, sagte Riccio nach dem Urteil.
Der Welby-Sterbehilfefall hatte in Italien bereits vor dem Tod des fast vollständig gelähmten Mannes eine heftige Debatte ausgelöst, als er im Fernsehen öffentlich darum bat, sterben zu dürfen.
Die katholische Kirche verweigerte ihm nach seinem Tod ein christliches Begräbnis. Er wurde mit einer weltlichen Feier beigesetzt, an der mehrere tausend Menschen teilnahmen. Sterbehilfe ist in Italien verboten.” (Zentralschweiz online www.zisch.de vom 23.07.2007, Link s. u.)

Vatikankardinal kritisiert Freispruch

“Vatikankardinal Josè Saraiva Martins hat den Freispruch für den italienischen Arzt Mario Riccio im Fall Welby kritisiert. “Der Mensch ist nicht Herr über das Leben, das immer vom Beginn bis zum natürlichen Ende gelebt werden muss”, erklärte der Präfekt der Heiligsprechungskongregation der römischen Tageszeitung “La Repubblica”. Kardinal Martins betonte, niemand dürfe menschliches Leben antasten, “umso weniger ein Richter, ein Arzt oder ein Politiker”. Die katholische Kirche lehne Sterbehilfe auch dann ab, wenn Patienten sie aufgrund unerträglicher Leiden ausdrücklich einforderten. “(repubblica vom 20.07.2007 bp)


Auszug aus Interview mit STOL (Südtirol online) vom 24.07. mit italienischem Ärztekammervertreter von Lutterotti vom 24.07.2007

STOL: Glauben Sie, dass das Gerichtsurteil ein Exempel statuiert hat und zukünftig Sterbehilfe auch in Italien legal sein wird?

von LUTTEROTTI: Mario Riccio hat nach Ansicht der Ärztekammer keine Sterbehilfe geleistet. Patient Welby hatte wiederholt mündlich und schriftlich erklärt, die Therapie nicht mehr fortführen zu wollen. Und einem Patienten steht das Recht der Therapieverweigerung zu. Der Fall bleibt trotzdem eine sehr heikle Sache, vor allem weil man den gesamten Krankheitsverlauf nochmals genauer nachverfolgen müsste. Eine Grauzone bleibt.
Ich als Arzt, aber genauso die italienische Ärztekammer sind strikt gegen Sterbehilfe, d. h. kein Arzt darf Handlung setzten, die allein auf die Herbeiführung eines rascheren Todes abzielt.


Ärztliche Initiative in Deutschland für Sterbehilfe

Der italienische Ärztekammer-Vertreter windet sich im o. g. Interview will den Begriff Sterbehilfe als Synonym für unzulässig, unethisch, verboten verstanden wissen. Um auch im Einklang mit der katholischen Morallehre zu verbleiben, soll Dr. Riccio schlichtweg gar keine Sterbehilfe geleistet haben. Ähnliche Begriffswindungen sind in Deutschland zu erleben, wenn sich etwa Bundesärztekammerpräsident Prof. Dr. Hoppe äußert da wird gebotene und erwünschte Sterbehilfe einfach durch den Begriff Sterbebegleitung ausgetauscht. Und es bleibt auch hierzulande die unaufgelöste Spannung zwischen verfassungsmäßig gebotenem Sterben–Dürfen und ärztlichen Lebensschutzpflichten. Dass diese für ein ungetrübtes Arzt-Patientenverhältnis nicht immer zuträglich ist, liegt auf der Hand.

Noch sehr klein

Gegen solche Zumutungen hat sich im März eine bisher noch eine sehr kleine Gruppe von deutschen Ärztinnen und Ärzten gewandt, die unterstützt wird von namhaften Medizinethiker/-innen wie z. B. Frau Prof. Dr. med. Bettina Schöne-Seifert (Mitglied des nationalen Ethikrates). Ihnen geht es um eine vertrauensvolle Beziehung zu ihren Patientinnen und Patienten und darum, diesen ohne Strafandrohung am Lebensende helfen zu können. Dazu sei der Sterbehilfebegriff zunächst zu versachlichen (ebenso wie es bei der neutral bis positiv getönten “Geburtshilfe” der Fall ist). Auf dieser Basis sollen dann differenzierte Beschreibungen des jeweiligen Sachverhaltes und sinnvolle Abgrenzungen zu verbotenen und unzulässigen Tötungshandlungen vorgenommen werden.

Siehe:
prosterbehilfe Unterzeichnerliste

Die ärztlichen Initiator/-innen dieser Liste planen für Dezember 2007 oder Januar 2008 ein erstes informelles Zusammentreffen in Berlin unter Beteiligung auch ausländischer Kolleg/-innen.


Die Quellen:

Siehe (mit Foto von Dr. Riccio):
www.zisch.ch vom 23.07.2007

Siehe Interview mit Prof. v. Lutterotti:
Dolomiten Nachrichten vom 25.07.2007