Humanistischer Verband begrüßt Grundsatzurteil zur Sterbehilfe
Der Humanistische Verband Deutschlands begüßt, dass der Bundesgerichtshof (BGH) am 25. Juni das Fehlurteil des Schwurgerichts Fulda gegen Rechtsanwalt Wolfgang Putz wie erwartet aufgehoben hat. Dieser hat mit seiner Revision dem 2. Strafsenat des BGH als höchstem Gericht die Gelegenheit geboten, die strafrechtliche Erlaubtheit der Sterbehilfe zu klären.
Siehe zu unterschiedlichen Bewertungen: www.humanessterben.de