Humanistischer Verband fordert Sterbehilfe-Modell für Deutschland
Die gegenwärtige Debatte und Praxis krankt daran, dass nicht zwischen Sterbebegleitung, Sterbehilfe und Tötung unterschieden wird. Dazu erklärt Gita Neumann, Bundesbeauftragte für Humanes Sterben:
Sterbehilfe geht weiter als hospizliche Begleitung und Schmerztherapie, aber nicht so weit wie die direkte Tötung von Patienten mittels Giftspritze. Sterbehilfe ist die sanftere Methode zur beschleunigten Lebensbeendigung, die möglichst aus der Hand von Schmerztherapeuten und Palliativmedizinern kommen sollte. Bei dieser Ärztegruppe wäre auch gewährleistet, dass alle anderen Möglichkeiten der Leidlinderung sowie Sterbebegleitung zum Einsatz gekommen sind.
Die Ausdehnung der zulässigen Sterbehilfe auf Wunsch eines selbstbestimmungsfähigen Patienten sollte als dritter Weg in Deutschland ausgebaut werden. Es ist so gut wie kein Fall eines schwerstleidenden Sterbewilligen denkbar, dem nicht mit einer der folgenden Sterbehilfearten gezielt zum beschleunigten Tod verholfen werden könnte:
1.) Ausschöpfung der passiven Sterbehilfe bis hin zur Unterlassung von künstlicher Ernährung, ergänzt durch die großzügige Gabe von Mitteln, die unangenehme Beschwerden und Empfindungen ausschalten
2.) Ausschöpfung der indirekten aktiven Sterbehilfe bis hin zur so genannten terminalen Sedierung (Beruhigung, Ruhigstellung) oder sogar Anästhesierung (z. B. bei sonst qualvollem Erstickungstod)
3.) ärztlich assistierte Suizidhilfe, wobei die Einnahme von tödlich wirkenden Mitteln bei freiverantwortlichen Sterbewilligen selbst liegt
Notwendig dazu ist allerdings die Entkriminalisierung dieser Grauzone. Es muss deutlich werden, dass es sich hierbei um legitime Sterbehilfe handelt und nicht um die damit fälschlicherweise oft gleichgesetzte Tötung eines Menschen.