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HVD fordert Aufeinanderzugehen von Stünker- und Zöller-Entwurf

22. Mrz 2009

Zur Debatte über ein Patientenverfügungsgesetz am 4.3.:

(HVD
2/3/09) Der Rechtsausschuss des Bundestages beschäftigt sich am 4. März
2009 mit drei Entwürfen für ein Patientenverfügungsgesetz. Dabei wird
es auch um das Bild vom Menschen und von der Praxis gehen, welches die
Bundestagsabgeordneten im Kopf haben.

Dazu erklärt Gita Neumann, Bundesbeauftragte des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD) für Patientenverfügungen:

„Im Bosbach-Entwurf überwiegt tiefes Misstrauen gegenüber dem
Willen des Patienten und dessen Umfeld: Der Staat soll überregulierend
Kontrolle ausüben. Dagegen vermeiden sowohl der Stünker- als auch der
Zöller-Entwurf unnötige bürokratische Hürden und regulieren dabei
ausreichend die Prüfung und Umsetzung einer Patientenverfügung: So
wären z. B. ein bevollmächtigter Angehöriger und der behandelnder Arzt
gemeinsam verantwortlich. Wir fordern und erwarten, dass sich Stünker
und Zöller zusammenfinden und bestehende kleine Unterschiede zwischen
ihren Entwürfen angleichen. Alles andere ist den Menschen nach 5-
jähriger Debatte über dieses Gesetz nicht zu vermitteln.

Gute Ansätze zu qualifizierter Beratung und klinischer
Umsetzung von Patientenverfügungen gibt es schon heute. Vorbildlich
sind etwa die ethischen Fallbesprechungen am Markus Krankenhaus
Frankfurt/Main oder die interdisziplinäre Vorsorgeberatung des
Humanistischen Verbandes Deutschlands. Nicht zuletzt sollte eine solide
gesetzliche Grundlage dazu beitragen, dass solche Beispiele Schule
machen."

Siehe: Qualifizierte Beratung und vorbildliche klinische Umsetzung

Weitere Informationen zu diesem Thema abends (4.3.) auf der Berliner Veranstaltung: Mein Wille geschehe!? Selbstbestimmung in Verantwortung

" Mein Wille geschehe!? – Patientenverfügung: Selbstbestimmung in Verantwortung“
Moderator Bezirksbürgermeister Dr. Christian Hanke

In
einer Patientenverfügung ist formuliert, wie und ob man am Lebensende
medizinisch behandelt werden möchte, falls eine eigene Willensäußerung
nicht mehr möglich ist. Mit unserer Info-Veranstaltung wollen wir aus
erster Hand informieren und konkrete Orientierung anbieten.

In ihrer Kurzeinführung wird Bundestagsabgeordnete Dr. Eva Högl
zeigen, dass bereits 8 – 9 Millionen Menschen in Deutschland eine sog.
Patientenverfügung abgeschlossen haben.
Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Joachim
Stünker, berichtet, was ich nach heutigem Recht schon (vorsorglich)
bestimmen kann, was medizinisch unternommen werden soll.

‚Aus der Praxis für die Praxis’ informiert die Medizinethikerin
Gita Neumann, Humanistischer Verband Deutschlands, welche
Handlungsanleitungen für Vorsorgewillige, Ärzte,
Betreuer/Bevollmächtigte es bereits heute gibt.
Fragen aus dem Publikum und Diskussionsbeiträge sind den
Veranstaltern ganz wichtig. Bezirksbürgermeister Dr. Christian Hanke
wird als Moderator darauf achten, dass jede und jeder zu Wort kommt."

Die aktuelle Debatte um das Gesetzgebungsverfahren wird vorgestellt
werden. Darüber hinaus werden Materialien und Handlungsanleitungen für
Vorsorgewillige, Ärzte, Betreuer und bevollmächtigte Angehörige zur
Verfügung gestellt.

Ansprechpartner: Gita Neumann, Tel: 030 61 39 04-19