Lob und Tadel für Kölner Urteil wegen versuchter Tötung (Sterbehilfe)
Aus F.A.Z. net vom 13.2.201O: “Das Handgemenge auf der Intensivstation der Kölner Klinik war kurz und in medizinischer Hinsicht folgenlos. Zwar wurde die Versorgung der drei Tage zuvor eingelieferten, in ein künstliches Koma versetzten Zweiundachtzigjährigen mit Infusionen unterbrochen, die wenigen Sekunden reichten aber nicht aus, um ihren Tod herbeizuführen. Dass sie noch am gleichen Tag […]