Neue Freitod- bzw. Sterbehilfe Regelungen / Überlegungen an Schweizer Spitälern
Quelle: Ärzte Zeitung, 20.12.2005 Aktive Sterbehilfe zugelassen Neue Regelung an Unikrankenhaus in der Schweiz LAUSANNE/BERLIN (dpa). Mit Beginn des neuen Jahres wird am Universitätskrankenhaus von Lausanne in der Schweiz aktive Sterbehilfe erlaubt sein. Bedingung ist, dass ein Patient nicht mehr transportfähig ist. Die Klinikärzte würden dann als Staatsbürger und nicht als angestellte Mediziner tätig, erläuterte […]