Aufwertung des Patientenwillens durch BÄK?
Bundesärztekammer überarbeitet Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung BERLIN. Mit der Überarbeitung der ‘Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung’ will die Bundesärztekammer (BÄK) die Bedeutung des Patientenwillens, seines Bevollmächtigten und der Patientenverfügung aufwerten. ‘Die Patientenverfügung ist für Ärzte bindend’, sagte Professor Eggert Beleites, Präsident der Landesärztekammer Thüringen, gestern bei der Vorstellung der Richtlinie. Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten zu betonen, […]