Israelisches Gericht erlaubt Sterbehilfe -nur in Form von Abschalten von Geräten
Quelle: Der Standard.at vom 13.05.2005:
Israelisches Gericht erlaubt Sterbehilfe bei todkranker Frau Wunsch von 59-jähriger entsprochen
Jerusalem Ein israelisches Gericht hat dem Antrag einer todkranken Frau stattgegeben, die lebenserhaltenden medizinischen Geräte abzuschalten. Das Gericht in Tel Aviv habe dem Willen der 59 Jahre alten Jael Hirschorn entsprochen, verlautete am Montag aus Justizkreisen. Die an Muskeldystrophie erkrankte Frau habe ihrer Familie den Wunsch über die einzige ihr verbliebene Kommunikationsmöglichkeit, den Augenaufschlag, mitgeteilt.
Hirschorn hatte bereits vor mehreren Jahren einen Antrag auf Abschalten der medizinischen Geräte gestellt, der jedoch von der Justiz abgewiesen wurde. Muskeldystrophie ist eine Form von Muskelschwund.
Kein Gesetz
In Israel gibt es kein Gesetz, das die passive Sterbehilfe regelt. Erst im März lehnte die Knesset eine Gesetzesvorlage zur Regelung der Sterbehilfe mit einer Mehrheit von 77 zu sieben Stimmen ab. Die israelischen Gerichte entscheiden von Fall zu Fall und urteilen auf der Grundlage von Regeln, die ein Ärztekomitee in den 90er Jahren aufgestellt hatte. Im Fall von Jael Hirschorn hatte der israelische Generalstaatsanwalt Menahem Masus sich für das Abschalten der lebenserhaltenden Apparate ausgesprochen. (APA/AFP)