Jenaer Studie: Mit Patientenverfügung wird sehr viel häufiger zu Hause gestorben
In einer aktuellen Studie hat die Strahlentherapeutin Dr. Birgitt van Oorschot ermittelt: Drei Viertel aller Tumorpatienten wollen zu Hause sterben, aber nur einem Drittel gelingt es. Eine individuelle Patientenverfügung (siehe z. B. patientenverfuegung.de mit Frage auch nach Sterbeort und -umständen) kann dazu hilfreich sein.
“(Jena/Berlin) Wollen Patienten auch an ihrem Lebensende partnerschaftlich mit dem Arzt über die medizinische Behandlung entscheiden? Dieser Frage ging ein Modellvorhaben der Universitätsklinik Jena nach, das im Rahmen der zwischen 2001 und 2005 durchgeführten Fördermaßnahme “Patient als Partner” vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung finanziell unterstützt worden ist. Bei der Befragung wurden auch Sterbeort und Sterbeumstände, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen erhoben.
Im Ergebnis wünscht die Hälfte der Patienten (50 %) eine partizipative Entscheidungsfindung, 20 Prozent möchten die letzte Entscheidung über die medizinische Behandlung selber treffen, die übrigen 30 Prozent möchten den Arzt entscheiden lassen.
Die Befragung ergab darüber hinaus, dass mit 75 Prozent die weit überwiegende Anzahl von Tumorpatienten zu Hause sterben möchte, in der eigenen Wohnung. Nur 15 Prozent gaben als gewünschten Sterbeort das Krankenhaus an. Dem steht die Wirklichkeit diametral gegenüber: Nur 33 Prozent der Patienten verstarben tatsächlich in einer Privatwohnung, acht Prozent im Alten- oder Pflegeheim, 59 Prozent hingegen im Krankenhaus. Die Gründe, die zur Erklärung dieses Widerspruchs von den Hinterbliebenen angegeben wurden, sind vielfältig. Sie reichen von Fehleinschätzungen des Zustands (“Hoffnung bis zuletzt”) über eine akute Zustandsverschlechterung bis hin zu Defiziten in der pflegerischen Versorgung.
Fakt ist: Bei allen Patienten, die zu Hause verstarben, war dieser Wunsch den Angehörigen bekannt. Auch Tumorkranke mit einer Patientenverfügung starben sehr viel häufiger an dem von ihnen gewünschten Ort. “Wer also dafür Sorge tragen will, dass er tatsächlich zu Hause versterben kann”, bilanziert Birgitt van Oorschot, “muss diesen Wunsch rechtzeitig den Angehörigen oder dem Arzt mitteilen.”
Quelle 23.05. Uni-Protokolle, vollständig unter: uni-protokolle.de