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Katholische Nachrichtenagentur: Passive Euthanasie durch Patientenverfügung

10. Nov 2008

Folgender Bericht ist der Katholischen Nachrichtenagentur Zenit entnommen (04.10.2004).

Gewarnt wird vor “langsamer passiver Euthanasie” und “Mord durch Unterlassen” durch eine wirksamen Patientenverfügungen und/ oder Vertretung in Gesundheitsfragen (gekürzt):

“Vorschub für Euthanasie und Grund für weit reichende Beunruhigung London (www.kath.net / zenit) Das britische Parlament berät zurzeit über eine Gesetzesvorlage, die, wie ihre Gegner geltend machen, die Gesetze über Beihilfe zum Selbstmord auf gefährliche Weise liberalisieren wird. Die unter der Bezeichnung “Mental Capacity Bill (Gesetz über geistige Entscheidungsfähigkeit) am 18. Juni eingebrachte Vorlage würde Patienten ermächtigen, eine lebensrettende Behandlung abzulehnen. Das berichtete die “Times am Tag darauf. Dieses Gesetz würde Personen betreffen, die für die Zeit, in der eine Krankheit ihre Fähigkeit beeinträchtigen könnte, selbst eine Entscheidung hinsichtlich einer medizinischen Behandlung zu treffen, jemanden benennen, der an ihrer Stelle Entscheidungen hinsichtlich ihrer Gesundheit treffen dürfte, auch darüber, wann die Ärzte die ärztliche Betreuung einstellen sollen. Solche Dokumente, auch “living wills genannt (sie entsprechen wohl zum Teil der so genannten “Patientenverfügung in Deutschland), seien in England bereits möglich, aber ihr gesetzlicher Status sei ungewiss, heißt es in der Times.

Bei der Einbringung der Vorlage erklärte Lord Filkin, Minister für Verfassungsangelegenheiten: “Dieser Entwurf enthält die ausdrückliche Bestimmung, dass er das Gesetz über Mord, Totschlag oder Beihilfe zum Selbstmord nicht tangiert. Ein Schreiben mit detaillierten rechtlichen Einwänden, das am 19. Juli von der katholischen Bischofskonferenz von England und Wales herausgegeben wurde, weist auf eine Anzahl rechtlicher Fehler hin. Die Bischöfe stehen nicht allein mit ihrer Besorgnis über den Gesetzesantrag. Am 16. Juli veröffentlichte der “Catholic Herald ein Schreiben von, unter anderen, dem Leiter der Vereinigung katholischer Ärzte (Guild of Catholic Doctors’), Chris Harrison. Der Gesetzesantrag werde, so heißt es in dem Schreiben, als ein Mittel zur Stärkung der Autonomie des Patienten angepriesen. “In Wirklichkeit ermöglicht die Mental Capacity Bill’ eine langsame Euthanasie’, eine Form von Mord durch Unterlassung, und macht den Weg frei für die routinemäßige Todesspritze, die dann unausweichlich als erstrebenswert angesehen wird”, stellt Harrison fest.

“Die in dem Entwurf gemachten Vorschläge, heißt es in dem Schreiben weiter, “stellen das ärztliche Handeln auf den Kopf. Gegenüber einem “living will könnte ein Arzt sogar eines kriminellen Vergehens für schuldig befunden werden, wenn er sich weigert, den Tod des Patienten herbei zu führen. Dies könnte sogar dann gelten, wenn er dem Patienten lediglich Flüssigkeit zuführe, heißt es in dem Schreiben. In einem am 31. August von der “Times veröffentlichten Schreiben, protestierten 750 katholische Priester gegen das Gesetzesvorhaben. Die Priester, die sich Pater Timothy Finigan von der “Association of Priests for the Gospel of Life” (Vereinigung von Priestern für das Evangelium des Lebens) angeschlossen haben, erklären, dass “die Gesetzesvorlage in ihrer gegenwärtigen Form jene Menschen, die unserer Fürsorge anvertraut sind, gefährden wird, dadurch dass sie die Euthanasie durch Unterlassung im Gesetz festlegt”. “Wir teilen die schwere Besorgnis jener katholischen Experten für ärztliches Recht, die warnend darauf hingewiesen haben, dass vorsorgende Maßnahmen wie rechtlich bindende living wills’ die Ärzte zwingen werden, lebenserhaltende Krankenpflege (einschließlich Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr) und medizinische Behandlung abzusetzen, heißt es in dem Schreiben.

Ein privater Gesetzesvorschlag für Beihilfe zum Selbstmord

Parallel zu der Mental Capacity Bill hat das britische Parlament auch noch den Vorschlag vor sich, den ein Mitglied als Privatperson eingereicht hat. Es handelt sich um Lord Joffe, einen früheren Vorsitzenden von Oxfam. Diese Organisation versucht, die gesetzliche Genehmigung für Beihilfe zum Selbstmord für unheilbar Kranke zu erreichen. Laut Presseberichten soll der Vorschlag wenig Chancen haben, genehmigt zu werden, weil es sich nur um eine private Initiative handelt. vor kurzem auf Kleinkinder ausgedehnt worden sei.

“Keine unserer Kirchengemeinschaften besteht darauf, dass ein sterbender oder schwer kranker Mensch mit allen möglichen Mitteln so lang wie möglich am Leben erhalten werden sollte, erklären die Bischöfe. “Auf der anderen Seite glauben wir jedoch nicht, dass das Recht auf persönliche Autonomie absolut ist. Immer aber sei es wichtig, daran zu denken, “dass das Leben geachtet wird, sei es das eigene oder das des anderen. Das Ziel des Gewährens oder Verweigerns einer Behandlung, sollte niemals der Tod des Patienten sein. Niemals dürfe die Achtung vor dem Leben eines schutzlosen Menschen zu Gunsten einer absoluten Priorität der persönlichen Autonomie aufgehoben werden, machen die Bischöfe geltend. Sie weisen außerdem warnend darauf hin, “dass eine schwer wiegende Folge der Einführung der Euthanasie die Unterminierung des Vertrauensverhältnisses zwischen Ärzten und Patienten wäre.

Zum Schluss warnen die Bischöfe davor, dass ein Gesetz, das die Beihilfe zum Selbstmord erlaubt, “zu einer allmählichen Erosion der Werte führen kann, bei der im Lauf der Zeit die kalte Kalkulation der Kosten für eine angemessene Pflege der Kranken und Alten auf diese bedrohlich wirken würde. Dadurch würden viele, die krank sind oder im Sterben liegen, sich als eine Last für die anderen fühlen. Aus dem Recht zu sterben würde die Pflicht zu sterben.