Kauch (FDP): Suizidhilfe regeln – Gesetzentwurf “Pro Sterbehilfe” 2011
Der Bundestagsabgeordnete Michael Kauch (FDP) erklärte anläßlich der heutigen Veröffentlichung der neuen Grundsätze der Bundesärztekammer:
„ … zeigen die neuen Richtlinien, dass es Bewegung bei der Bewertung des ärztlich assistierten Suizids gibt. Laut Richtlinien gehört die Mitwirkung an einer Selbsttötung nicht zu den ärztlichen Aufgaben. Anders als in früheren Richtlinien wird aber nicht mehr davon gesprochen, dass sie dem ärztlichen Ethos widerspricht.
Die Entscheidung über die Zulassung des ärztlich assistierten Suizids gehört somit ins Parlament. Bestimmte Regelungen wie die Garantenpflicht gehören auf den Prüfstand.“
Der Humanistische Verband Deutschlands /Berlin wird in einer Sitzung seines beratenden Kuratoriums am 23.2. über einen neu formulierten Gesetzentwurf und eine Expertise diskutieren, in dessen Zentrum Regelungen und Sorgfaltspflichten für die (ärztlich) assistierte Suizidhilfe stehen.
Der vorliegende Gesetzentwurf "Sterbe- und Suizidhilfe 2011" ist aus einem Kreis der medizinethischen Experten und Ärzte hervorgegangen, die auf der Unterstützerliste von www.prosterbehilfe.de als Erstunterzeichner fungieren. Der Entwurf basiert auf dem ursprünglichen Vorstoß zum "Alternativentwurf Sterbehilfe" von 1986, der auf dem Deutschen Juristentag 2006 wieder aufgenommen wurde.
Der Entwurf wird hier auf der Seite der Humanistischen Akademie Berlin vorgestellt.
Siehe auch unter (entwickelt im Auftrag der Böll-Stiftung:)
http://www.sterbehilfe.fuerundwider.org/wp-content/uploads/maps/UNTERKARTE