Klage im Fall Peter K. erneut abgewiesen
München / Berlin, 13.02.2003. Der dritte Zivilsenat des Oberlandesgerichts München hat heute die Klage auf Einstellung der künstlichen Ernährung im Fall Peter K. in zweiter Instanz erneut abgewiesen. Rechtsanwalt Putz teilt mit, gegen das Urteil beim Bundesgerichtshof Revision einzulegen.
Die Bundesbeauftragte für Patientenverfügung des Humanistischen Verbandes Deutschlands, Gita Neumann erklärt zum heutigen Urteil des OLG München:
‘Wenn ich einmal in einem irreversiblen Koma liegen sollte, müsst ihr mich sterben lassen!’, so hatte es Peter K. öfter gesagt. Und dieser Wille wurde auch weder vom LG Traunstein noch vom OLG München angezweifelt.
Das OLG München wertete heute allerdings wie schon das LG Traunstein das Recht des Pflegepersonals, jemanden nicht sterben zu lassen, höher als das Recht des Patienten. Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) bedauert diese Entscheidung. Sie bedeutet einen Rückschlag im Kampf um das Selbstbestimmungsrecht der Patienten. Dieses beinhaltet, dass jeder Mensch in Deutschland selbstverständlich eine Behandlung (z. B. eine Operation) verweigern kann, selbst wenn der Arzt ihm dazu rät. Dies gilt erst recht für die schwierige Lage am Ende des Lebens und den Verzicht auf künstliche Ernährung.
Viele Angehörige, Freunde, Betreuer sind in dieser Situation hilflos und meinen, in Unkenntnis der Rechtslage, eine künstliche Ernährung durch eine PEG-Sonde zulassen zu müssen. Diesen zustimmungspflichtigen Eingriff kann man jedoch auch ablehnen. Die Bundesbeauftragte für Patientenverfügung des Humanistischen Verbands, Gita Neumann, rät daher: ‘Lassen Sie sich beraten und überlegen Sie vorher genau, ob und unter welchen Umständen Sie dem Legen einer PEG-Sonde zustimmen wollen. Hinterher ist es immer für alle Beteiligten auch für das Pflegepersonal viel schwieriger, diese Entscheidung wieder rückgängig zu machen, zumal nach Jahren der Duldung. Auf jeden Fall sollte man auch für diese Situation in einer Patientenverfügung Vorsorge treffen.’
Der Humanistische Verband ist zuversichtlich, dass sich der Bundesgerichtshof als nächste Instanz der Rechtsauffassung anschließen wird, wie er sie bereits 1995 (‘Kemptener Urteil’) vertreten hat. Danach ist die Einstellung der künstlichen Ernährung keinesfalls mit einer aktiven Tötung gleichzusetzen, wie dies jetzt das OLG München getan hat.