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Klarstellung zur Verbindlichkeit von PV Nutzung von Gestaltungsspielräumen

10. Nov 2008

Klarstellung zur Verbindlichkeit von Patientenverfügungen Aufruf zur Nutzung von Gestaltungsspielräumen

Quelle: Newsletter www.patientenverfuegung.de vom 06.07.2005

“Nach aufgeregten, emotional aufgeheizten Theoriedebatten auch im Bundestag um die rechtlichen Verbindlichkeit von Patientenverfügungen schlägt jetzt die Stunde des respektvollen Umgangs miteinander im Arzt-Patienten-Verhältnis. Die entstandenen Polarisierungen und Verunsicherungen basieren auf einem typischen Grundproblem: Geurteilt wird pauschal vor dem ethischen Hintergrund der eigenen, persönlichen Wertvorstellungen und Erfahrungen. Demgegenüber ist es für ein tragfähiges Arzt-Patient-Verhältnis unverzichtbar, dass die Frage nach der gebotenen oder ungerechtfertigten Behandlung im Einzelfall abzuklären ist. Und zwar nach dem verfassungsrechtlich verbürgten Selbstbestimmungsrecht des Patienten, welches nicht mit der eingetretenen Einwilligungsunfähigkeit endet.

Von der Politik, d. h. den Parteienvertretern im Deutschen Bundestag haben wir derzeit hinsichtlich einer gesetzliche Regelung Nichts oder zumindest nichts Gutes zu erwarten (weder von denen der noch amtierenden rot-grünen Koalition noch der CDU/CSU-Opposition eine Ausnahme bildet hier lediglich die FDP).

Einzelne Parlamentarier der Bundestags-Ethikkommission nutzten gar die Debatte, um in den Medien und im Bundestag lautstark ihre grundsätzlichen Bedenken aufmerksam zu machen: Danach sollte das Rad zurückgedreht und gesetzlich das Patientenrecht auf Vorausverfügung empfindlich eingeschränkt werden. Demgegenüber haben alle anderen interdisziplinären Gremien in ihren Stellungnahmen wie zuletzt der Nationale Ethikrat umgekehrt die Patientenautonomie betont und vorgeschlagen, die bestehende Rechtslage in einem eher liberalen Gesetz zu kodifizieren. Diese überwältigenden Voten scheinen aber die Parlamentarier, die sich dem verabsolutierten Lebensschutz verpflichtet fühlen, keineswegs zu beeindrucken.

Vielleicht ist es vor diesem Hintergrund sogar eher positiv, dass auf absehbare Zeit kein Patientenverfügungsgesetz zu erwarten ist wer weiß, was uns da an gesetzlichen vorgeschriebenen Wirksamkeitsvoraussetzungen zugemutet worden wäre. Religiös oder ideologisch motivierten Bedenken gegen die Patientenautonomie auch wenn sie subjektiv noch so wohlmeinend sind muss mit Entschiedenheit begegnet werden. Denn das Gutgemeinte ist oft genug der Feind des Guten. Auch kann einer Minderheitenmeinung nicht erlaubt werden, unser Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper und über unser Lebensende auszuhöhlen.

Gefragt ist jetzt eine ebenso souveräne wie besonnene Praxis, aufzurufen ist zur Verantwortungsbereitschaft und entsprechenden Nutzung bestehender Gestaltungsspielräume. Die überwiegende Mehrheit von Ärzten, Juristen, Pflegenden, betroffenen Patienten, ihren Angehörigen sowie der gesamten Bevölkerung ist dafür, die Verbindlichkeit von Patientenverfügung zu respektieren. Experten sind sich einig, dass dies auf der Grundlage der bestehenden Rechtslage heute durchaus möglich ist.

Eine dementsprechende systematische Übersicht zur Verbindlichkeit von Patientenverfügungen, auf die Sie bei Bedarf immer wieder zurückgreifen können, finden Sie hier. Sie dient dazu, klare Entscheidungsprozesse in der Praxis zu befördern und Fehlinformationen sowie teils gezielte Verunsicherungen zurückzuweisen:
Verbindlichkeit