Krebskranken mit Morphium getötet: 4 Jahre für Schwesternhelferin aus Plön
Mit Morphium getötet: Haft für Schwesternhelferin
(Wörtlich ohne Kürzung übernommen aus: T-online-Nachrichten vom 12.05.2004)
“Wegen aktiver Sterbehilfe hat das Kieler Landgericht eine ehemalige Schwesternhelferin des Kreiskrankenhauses Preetz in Schleswig-Holstein zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Die Richter sahen es am Mittwoch als erwiesen an, dass die 53-Jährige einen Krebspatienten vor knapp drei Jahren mit einer Überdosis Morphium zu Tode gespritzt hat. Die Angeklagte hatte ihre Unschuld beteuert.
Nicht um Hilfe gebeten
Die Frau wurde wegen Totschlags verurteilt. “Wir haben außerdem keine Anhaltspunkte dafür finden können, dass der Mann Sie um eine derartige Hilfe gebeten hat”, sagte der Richter.
Am Katheter hantiert
Die Beweisaufnahme ergab, dass der 58-Jährige wegen zahlreicher Tumore auf die Innere Station der Klinik verlegt und dort vorwiegend von der Angeklagten versorgt worden war. Nach Zeugenaussagen soll die Frau entgegen der Anweisung der Klinikleitung Patienten mehrfach Schmerzmedikamente intravenös verabreicht haben. Auch am Todestag des 58-Jährigen soll sie dabei beobachtet worden sein, wie sie am Katheter des Krebspatienten hantierte.
Verteidigung geht in Revision
Mit dem Urteil blieb das Gericht vier Jahre unter dem Antrag des Staatsanwaltes. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert. Sie kündigte Revision an.”
Quelle: www2.onnachrichten.t-online.de/dyn/c/19/59/25/1959252.html
Artikel vom 29. April 2004 in DIE WELT (im Wortlaut):
“Patient mit Morphium getötet Prozess
Schleswig-Holstein
“Kreis Plön Knapp drei Jahre nach dem mysteriösen Tod eines schwer kranken Patienten im Kreiskrankenhaus Preetz muss sich von heute an eine ehemalige Schwesternhelferin wegen Totschlags vor dem Landgericht Kiel verantworten. Die Staatsanwaltschaft legt der 53-jährigen aktive Sterbehilfe zur Last. Sie soll dem schwer kranken alten Mann möglicherweise auf dessen Wunsch eine tödliche Dosis des Schmerzmittels Morphium verabreicht haben.”
Aus: Hamburger Abendblatt vom 29.04.2004:
Spritzte Schwesternhelferin Patienten tot? Prozess: Inge B. (53) soll zu viel Morphin verabreicht haben. Vorwurf: Totschlag. Von Ulf B. Christen
“Kiel Die Schwesternhelferin Inge B. (53) schüttelt im Kieler Landgericht traurig den Kopf, als eine Kollegin stockend berichtet, wie die “Mutter der Station” sich zur Herrin über Leben und Tod gemacht habe. “Sie hat aktive Sterbehilfe geleistet.” Bei Schichtwechseln habe Inge B. offen erzählt, dass ein Patient es jetzt “hinter sich” habe: “Ich habe M satt gegeben.” Mit M ist Morphin gemeint, mit “satt” möglicherweise eine tödliche Überdosis des starken Schmerzmittels.
Staatsanwalt Michael Klieber hört aufmerksam zu, weil der Schwesternhelferin kaum etwas zu beweisen ist. Angeklagt ist Inge B. wegen Totschlags in nur einem Fall. Klieber erklärt das damit, dass viele Patienten, die auf Station 4 der Kreisklinik in Preetz bei Kiel starben, längst begraben sind. Drei Leichen wurden obduziert. In allen Körpern fand sich Morphin. In zwei Fällen war die Dosis allerdings nicht so hoch, dass sie sicher zum Tod führte.
Anders bei Hermann R. (58). Der schwerkranke Mann wurde Ende Juni 2001 nach Preetz verlegt auf Station 4. Acht Tage später starb er. “Ich habe häufig bei ihm am Bett gestanden”, sagt die Schwesternhelferin. Der Patient habe sehr gelitten. “Bronchial-KA”, diagnostiziert die Schwesternhelferin mit gut 20 Jahren Berufserfahrung und erklärt dem verdutzten Gericht, dass KA für Karzinom stehe. Zum Lungenkrebs seien Metastasen im ganzen Körper gekommen, dazu Luftnot, Angst- und Wahnzustände. “Er hat im Krankenzimmer schwarze Tiere gesehen.” Sie habe so getan, als ob wirklich Tiere da seien und sie sie verscheuche. Den Verdacht, den Schwerstkranken erlöst zu haben, weist Inge B. erbost zurück. “Ich habe nur das gemacht, was der Arzt angeordnet hat.” Um 15 Uhr spritzte sie Morphin, angeblich nur die verordnete halbe Ampulle. Um 16.05 war Hermann R. tot. “Ich kann mir das nicht erklären”, sagt sie. Das Morphin müsse “irgendwie in den Patienten rein gekommen sein”. Sie jedenfalls habe keine tödliche Spritze aufgezogen.
Für Klarheit sorgt in solchen Fällen ein Blick in den “Giftschrank” einer Station, weil Morphin dort aufbewahrt und jede Entnahme penibel dokumentiert werden muss. Auf Station 4, in der viele sterbenskranke Patienten liegen, nahm man die Vorschriften aber nicht so genau. Wer Morphin brauchte, holte sich den Schrankschlüssel. Aus einer Ampulle wurden dann gleich zwei Spritzen gefüllt. Eine für die anstehende Injektion, die andere für später. Die Zweit-Spritzen lagen offen im Schwesternzimmer.
Wann Inge B. welchem Patienten wie viel Morphin spritzte, ist deshalb kaum zu ermitteln. “Sie hätte mit ihrer Ausbildung nie Zugang zu Giften haben dürfen”, bilanziert eine Krankenschwester (36), deren Ex-Partner die Polizei alarmiert hatte. Die Verwaltung der Klinik handelte sofort. Inge B. wurde im Sommer 2001 suspendiert. Der Prozess wird morgen fortgesetzt.”