Kritk an gängigem Organspendeausweis – BÄK stellt Arbeitspapier vor
Harsche Kritik gibt es am gängigen Organspendeausweis, der von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (mit offiziellem Bundesadler) massenhaft herausgegeben wird. Grund: Der Begriff „Hirntod" kommt darin gar nicht vor – die Rede ist vielmehr von der Zustimmung (oder Ablehnung) von Organ- und Gewebeentnahme „nach meinem Tod".
Nun hat am Dienstag (19. März) auch die Bundesärztekammer (BÄK) neue Muster vorgeschlagen. Sie reagiert in einer Empfehlung auf das Spannungsverhältnis zwischen behandlungsbegrenzender Patientenverfügung und intensivmedizinischer Sterbeverlängerung bis zum Hirntod und über dessen Feststellung hinaus. Bundesärztekammer-Präsident Frank Ulrich Montgomery stellte das von Medizinern, Juristen und Ethikern erstelltes Arbeitspapier vor, das Ärzten Orientierung geben soll.
BÄK-Papier als hilfreich begrüßt
Die AOK wird voraussichtlich erst im Sommer ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommen, ihre Mitglieder dazu per Anschreiben aufzufordern. Die Beauftragte des Humanistischen Verbandes Deutschlands, Gita Neumann, gab dem Wunsch Ausdruck, dass Krankenkassen in Zukunft nicht mehr den gängigen Organspendeausweis mitschicken, der die Hirntodfrage völlig ausblendet. Sie begrüßte gleichzeitig das Arbeitspapier der Bundesärztekammer als hilfreich und praxistauglich … im Wortlaut siehe Patientenverfügung-newsletter (dort Punkt 2) https://www.patientenverfuegung.de/newsletter/2013-03-21/baek-klaert-verhaeltnis-von-Patientenverfügung-zu-organspendeerklaerung
Nachtrag: Kritische Aufklärung über Organtransplantation e. V. (KAO):
Problematische Hirntoddiagnose: