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Magdeburg, Salzburg. Berlin

17. Dez 2008

 

Magdeburger Prozess gegen Chefarzt, der zuließ, dass Beatmungsgerät
bei bewusstlosem irreversibel Schwerstverletzten abgeschaltet wurde:

Der
Alptraum scheint zu Ende, die rätselhafte Anklage vor
dem Aus: Belastendes Gutachten, auf welches sich Staatsanwaltschaft
stützte, soll unbrauchbar sein:

http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1228807350724&openMenu=1013016724285&calledPageId=1013016724285&listid=0

Österreich:
Sehr mildes Urteil für Tötung auf Verlangen durch Salzburger Arzt – nur "bedingte"
Strafe ist in etwas vergleichbar mit auf Bewährung":

http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/438525/index.do?_vl_backlink=/home/panorama/index.do

 

—————————-
Berlin. Die SPD-Fraktion hat am gestrigen Mittwochabend in den Bundestag eingeladen. Vor etwa 120 Teilnehmern stellte Joachim Stünker (SPD, ehemaliger Richter) den nach ihm benannten Entwurf für eine Patientenverfügung vor, die unabhängig von Art und Stadium einer Krankheit nach Prüfung durch Patientenvertreter und Arzt verbindlich gelten soll. Demgegenüber vertrat René Röspel ´(SPD) zu diesem Punkt den von ihm mitgetragenen Bosbach-Entwurf. Dort ist ein ärztlicher Beratungszwang und darüber hinaus eine notarielle Beurkung als Voraussetzung vorgesehen. Auf die praxisorientierten Publikumsfragen dazu konnte Röspel nur sehr unbefriedigend antworten. Als eine Bürgerin ganz unpolemisch wissen wollten, ob der Notar im Notfall denn dann ins Krankenhaus kommt, reagierte er nur gereizt.

Offen blieb vor allem, wie und wann nach medizinischer Beratung, die der Arzt zu dokumentieren haben soll, dann der Notar den Patientenverfügung-Text aufsetzen soll. Hier trat in der Diskussion die offensichtliche Schwachstelle des Bosbach-Entwurfs offen zu tage. Röspel las in seinem Referat Texte von herkömmlichen Patientenverfügung-Texte vor, die tatsächlich mehrheitlich eine Reichweitenbeschränkung enthalten (d.h. die sich nur auf die Situationen eines tödlichen Krankheitsverlaufs oder mit Sicherheit irreversiblen Bewusstseinsverlust beziehen). Solche Patientenverfügung sollen laut Entwurf Bosbach/Röspel auch ohne Fachberatung weitergelten – jedoch niemals ohne vorherige vormundschaftsgerichtliche Genehmigung.

Stünker erwähnte auch den 3. Entwurf von Zöller/Faust, der nur in Details von seinem eigenen abweichen würde.

Außer dem Publikum favorisierten zumindest die auf dem Podium vertretenen weiteren drei Berliner SPD-Bundestagsabgeordneten eindeutig den Stünker-Entwurf bzw. gaben sich als dessen Anhänger zu erkennen. Das soll, wie verlautete, auch für die überwiegende Mehrheit der SPD-Fraktion gelten. Nach wie vor zählt zu den inzwischen ca. 209 offiziellen Unterstützern des Stünker-Entwurfs aber nicht eine einzige Abgeordnete bzw. nicht ein einziger Abgeordneter der Union. Außer der Mehrheit der FDP-MDB würde, so Stünker. etwa die Hälfte der Grünen und der Linken-Fraktion dahinter stehen.

Beide SPD-Referenten des Abends, Stünker ebenso wie Röspel. zeigten sich entschlossen, nun nach 5
jähriger intensiver Beschäftigung mit dem Thema eine gesetzliche
Regelung – so oder so – im Bundestag zu verabschieden.
Man möchte dies nun auch tatsächlich glauben. Schließlich hat sich gestern auch bereits der Rechtsausschuss dem Thema angenommen. Danach soll am 4. März 2009 eine Sachverständigenanhörung zu allen 3 Gesetzentwürfen Verankerung der Patientenverfügung stattfinden.


Um es ganz korrekt wiederzugeben: In Bezug auf die Gesetzentwürfe von MdB Bosbach und Zöller erfolgte diese Beschlussfassung vorbehaltlich einer Überweisung in den Rechtsausschuss durch das Plenum des Bundestages. Diese beiden Gesetzentwürfe wurden (anders als der Stünker-Entwurf) nämlich bislang noch nicht eingebracht und haben daher auch noch keine Drucksachen- Nummer.