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Mann erlöst eigenen Hund aus Mitleid verbotene Sterbehilfe?

10. Nov 2008

Quelle: Westdeutsche Allgemeine vom 21.01.2005

Angeklagter Mann erlöst eigenen Hund aus Mitleid

“Marl. Mit einem Fall von aktiver Sterbehilfe an einem Tier, beschäftigte sich gestern das Marler Amtsgericht. Ein Angeklagter aus Haltern tötete nach einem Autounfall seinen schwer verletzten Hund. Die Ehefrau des Angeklagten (39) befuhr im August 2004 eine Hauptstraße in Marl, als eine Pkw-Fahrerin ihr die Vorfahrt nahm. Die Yorkshire-Terrier-Hündin “Lisa” wurde durch den Aufprall vom Kofferraum gegen die Rückbank geschleudert. Das vom Autohersteller eingebaute Hundenetz riss aus seiner Verankerung. Der Angeklagte traf zehn Minuten nach dem Vorfall am Unfallort ein. Seine Frau hockte mit dem Hund in den Armen am Straßenrand.

“Hilf der Lisa”, sagte sie zu ihrem Mann und übergab ihm den kleinen Hund. “Ich hatte ein lebloses Etwas in meinen Händen”, so der Angeklagte bei seiner Aussage den Tränen nahe. Die Hündin blutete aus Nase, Mund und Ohren. Die Extremitäten hingen hinunter. “Wenn da noch Leben drin war, war es nicht mehr lebenswert”, so der Angeklagte. Er ging in den nahe gelegenen Wald und schlug den Tierkörper gegen einen Baum: “Lisa sollte nicht eine Sekunde länger leiden.” Die Hündin hätte nach Aussage des Angeklagten nicht gewinselt, ihr Herrchen nicht mal angesehen. Ob der Hund nun schon tot war oder nicht, konnte im Verfahren nicht nachgewiesen werden.

Laut Tierschutzgesetz hat der Halter sich strafbar gemacht. “Wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet, ist mit einer Haftstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe zu bestrafen”, so die Vorschriften. “Hier muss jemand entscheiden, ob mein Mandant aus einem vernünftigen Grund heraus gehandelt hat”, forderte der Rechtsanwalt und führte weiter aus: “Es gehört sehr viel Courage und Mut dazu, seinen eigenen Hund in dieser Situation zu töten.”

Richterin Maukisch umschlängelte eine grundsätzliche Urteilsentscheidung. Alle Seiten entschieden sich für eine Einstellung des Verfahrens, mit der Auflage, 300 Euro ans Tierheim Marl zu zahlen.”