Nach spektakulärem Fall: Frankreich regelt Sterbehilfe mit 548 Ja-Stimmen
Quelle: OÖ Nachrichten vom 30.11.2004 “Frankreich beschließt Neuregelung der Sterbehilfe
Paris (APA,ag.) Die Pariser Nationalversammlung hat eine Neuregelung der Sterbehilfe in Frankreich verabschiedet, die ein “Recht zum Sterben lassen” festschreibt. Bei der Abstimmung am Dienstagnachmittag zeigten sich die Abgeordneten einmütig: Es gab 548 Ja-Stimmen und drei Enthaltungen. Aktive Sterbehilfe, also die Tötung auf Verlangen, bleibt demnach in Frankreich verboten.
Entscheidungen zur passiven Sterbehilfe können dagegen nach Beratungen mit den Angehörigen von mindestens zwei Ärzten demnächst gemeinsam getroffen werden. Todkranke Patienten können zudem schmerzlindernde Mittel erhalten, selbst wenn diese gleichzeitig den Todeskampf verkürzen. Bereits in der Parlamentsdebatte hatte sich quer durch alle Fraktionen große Einigkeit über den Text abgezeichnet.
Während mehrere Abgeordnete darin allerdings nur die erste von mehreren künftigen Regelungen zur Sterbehilfe sahen, bezeichnete Familienpolitikerin Christine Boutin von der Mehrheitspartei UMP das Gesetz als Schlusspunkt. Die Debatte war vor einem Jahr durch den dramatischen Fall des jungen Vincent Humbert entfacht worden, der von Frankreichs Staatschef Jacques Chirac das Recht zum Sterben erbeten hatte. Seine Mutter hatte dem nach einem Unfall querschnittgelähmten, stummen und fast blinden 22-Jährigen schließlich starke Narkosemittel verabreicht. Als Chefarzt Frederic Chaussoy die lebenserhaltenden Geräte ausschaltete, trat der Tod ein. Gegen Chaussoy und Marie Humbert laufen nun Ermittlungsverfahren. Rund 130.000 Franzosen unterzeichneten eine Petition für ein “Vincent-Humbert-Gesetz”, das über den nun verabschiedeten Text hinausgehen und auch aktive Sterbehilfe erlauben sollte.”
Quelle: Deutsches Ärzteblatt online vom 26. November 2004 (afp)
“Frankreich will Sterbehilfe gesetzlich regeln
PARIS. Die Pariser Nationalversammlung nimmt am 26. November Beratungen über ein neues Gesetz auf, das nach den Worten von Gesundheitsminister Philippe Douste-Blazy das “Recht auf ein Sterben in Würde” verankern soll. Der praxisnahe Text dürfte vom Parlament einmütig verabschiedet werden. Die Debatte um Sterbehilfe war im vergangenen Jahr durch den dramatischen Fall des jungen Vincent Humbert angeheizt worden, der von Staatschef Jacques Chirac vergeblich das Recht zum Sterben erbeten hatte. Wegen einer Todesspritze ermittelt die Justiz gegen seine Mutter und einen Arzt.
Auch nach dem neuen Gesetz wird aktive Sterbehilfe, also die Tötung auf Verlangen, in Frankreich verboten bleiben. Entscheidungen für passive Sterbehilfe können dagegen nach Beratungen mit den Angehörigen von mindestens zwei Ärzten gemeinsam getroffen werden. Nach Möglichkeit sollen die Mediziner dazu auch auf ein Patiententestament zurückgreifen. Die Reform beruht auf dem einstimmig verabschiedeten Bericht eines parteiübergreifenden Ausschusses.
In Umfragen forderten 86 Prozent der Franzosen das Recht auf eine freie Entscheidung über ihren Tod. Schätzungen zufolge schalten allein in Frankreich Mediziner jährlich in 150.000 Fällen lebenserhaltende Maschinen ab. Für die meisten dieser Fälle gibt es bislang keinen klaren rechtlichen Rahmen. Douste-Blazy, der selbst Arzt ist, hatte im Sommer betont, jeder Arzt habe mit Patienten zu tun, die über den rechtlichen Rahmen hinaus Medikamente erhalten wollten. In solchen Fällen sei es “extrem schwierig und inhuman, Nein zu sagen”.
Der wegen eines Unfalls querschnittgelähmte, stumme und fast blinde 22-jährige Vincent Humbert hatte seine Mutter gebeten, ihm Gift zu verabreichen. Im September 2003 entsprach Marie Humbert diesem Wunsch; Tage später schaltete der Chefarzt Frédéric Chaussoy die lebenserhaltenden Geräte aus. Marie Humbert wirft die Staatsanwaltschaft Boulogne-sur-Mer nun “vorsätzliche Gabe giftiger Substanzen an einen Schutzbefohlenen” vor, dem Arzt “vorsätzliche Vergiftung”. Der dramatische Fall löste eine breite gesellschaftliche Debatte aus, das von Vincent Humbert mit Hilfe eines Journalisten verfasste Buch “Je vous demande le droit de mourir” (“Ich erbitte das Recht zum Sterben”) wurde ein Bestseller.
Marie Humbert, Chaussoy und eine Bürgerbewegung fordern eine weitergehende Rechtsänderung im Sinne eines “Vincent-Humbert-Gesetzes”. Die Bürgerbewegung, die nach eigenen Angaben bislang mehr als 130.000 Unterschriften von Unterstützern sammelte, wirft dem nun im Parlament debattierten Text “Heuchelei” vor.”
Hintergründe zum Fall und damalige Erklärung des Humanistischen Verbandes unter Meldung vom 26.September 2003 (2003-09-26) in dieser Datenbank oder einfach in Suchmaske das Stichwort “Vincent” eingeben (zunächst unten auf “Zurück zur Übersicht” klicken)
Siehe ebenda Beitrag: “Solidarität mit französischem Arzt von Vincent, der von Haftstrafe bedroht ist” vom 25. Januar 04 (2004-01-25).
Laut Tagesspiegel vom 27.11.2004 könnten Mutter und Arzt, gegen die seit Januar 04 ein Ermittlungsverfahren wegen “vorsätzlicher Vergiftung und Tötung” läuft, nunmehr auf Straffreiheit hoffen. Gesundheitsminister Douste-Blazy wird zitiert mit den Worten, die Reform setze “Heimlichkeiten, Zweifeln und Gewissensbissen” vieler Ärzte ein Ende.
Bischöfe mahnen zu Wachsamkeit, stimmen aber im Grundsatz zu
“Paris (ALfA). Frankreichs Bischöfe haben das von der Regierung angekündigte neue Gesetz zur Sterbehilfe im Grundsatz befürwortet. Das meldet “Die Tagespost” (Ausgabe vom 23. September 2004). Der Vorsitzende der französischen Bischofskonferenz, Erzbischof Jean-Pierre Ricard, habe erklärt, mit den großen Zielen des Gesetzes sei die Kirche völlig einig. Es sei begrüßenswert, dass jede Form aktiver Sterbehilfe entschieden abgelehnt werde.
Der Wortlaut des Gesetzesvorschlags, über das noch in diesem Jahr beraten werden soll, müsse genau geprüft werden, damit es keine Zweideutigkeiten gebe, so Ricard weiter. Laut der “Tagespost” hat der Bischofskonferenz-Vorsitzende betont, bei Kranken im Endstadium sei eine Lebensverlängerung gegen den Willen des Patienten nicht zulässig. Es könne vorkommen, dass Patienten über die Schmerzbekämpfung und die Ernaehrung hinausgehende Behandlungen ablehnten. Wenn alle Möglichkeiten der Diagnose ausgeschöpft seien, hätten sich die Ärzte danach zu richten, so Ricard.
Wie “Die Tagespost” weiter berichtet, soll mit dem von Gesundheitsminister Philippe Douste-Blazy vorgelegten Gesetz geregelt werden, in welchen Fällen Ärzte befugt sind, eine Behandlung von Kranken zu beenden. Es sei eine Stärkung der Patientenrechte vorgesehen; die Verabreichung von Schmerzmitteln solle nach Absprache mit dem Patienten auch in Dosierungen erlaubt werden, die eine Verkürzung der Lebenszeit zur Folge haben.
Mehr dazu: http://www.die-tagespost.de
Quelle: ALfA-Newsletter vom 24.09.2004