Neu: Vorsorgeregister Bundesnotarkammer aber nicht für Patientenverfügungen
Online-Angebote jetzt ausgereift: Zentralregister für Vollmachten und Standard-Patientenverfügung
Ab sofort können alle Bürger/innen die Daten ihrer Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen lassen. “Mit dem neuen Vorsorgeregister können Gerichte Vorsorgevollmachten schnell, einfach und sicher finden. Das verhindert überflüssige Betreuungen”, erläuterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries die Vorteile des elektronischen Registers in einer Presseerklärung von heute. Die Gebühren für den einfachen Datenbankeintrag betragen ca. 1020 Euro (differenziert z. B. je nach dem, wie viele Bevollmächtigten angegeben werden). Eine inhaltliche oder rechtliche Prüfung auf Richtigkeit findet nicht statt. Für institutionelle Nutzer des Vorsorgeregisters (z. B. Betreuungsvereine) sind reduzierte Sonderkonditionen vorgesehen. Siehe: www.vorsorgeregister.de
Die Abfragemöglichkeit ist jedoch den Vormundschaftsgerichten vorbehalten zur Prüfung, ob und wenn ja welche Person von einem Betreuungsbedürftigen bevollmächtigt worden ist. Sie bezieht sich nicht auf Patientenverfügungen zu medizinischen Behandlungsentscheidungen Kliniken und Ärzte haben keinen Zugriff.
Zum Vorsorgeschwerpunkt Patientenverfügung und medizinische Angelegenheiten weist der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) darauf hin, dass nach den Textbausteinen der AG “Patientenautonomie am Lebensende” des Bundesjustizministeriums Standard-Patientenverfügungen ebenfalls online verfügbar sind: Standard-Patientenverfügung online
Diese können wie jede andere Patientenverfügung auch in der bereits seit 1994 bestehenden Zentralstelle für Patientenverfügungen des Humanistischen Verbandes hinterlegt werden (Postadresse: 10179 Berlin, Wallstr. 65). Hierzu gehört anders als bei einer bloßen Registrierung eine inhaltliche Überprüfung und vor allem ein fachkompetenter Bereitschafts-Service, um bei einem eingetretenen Notfall mit den Ärzten zu sprechen und Angehörige bzw. Bevollmächtigte zu unterstützen. Dafür betragen die Hinterlegungskosten 1 Euro pro Monat, jeweils für 2, 4 oder 8 Jahre zahlbar. Inbegriffen ist eine Aktualisierung (alle zwei Jahre per automatischer Erinnerung mit Zusendung von Aktualisierungsmarken), jederzeit möglichen Änderungen und eine kostenlose Hinweiskarte, die immer bei sich getragen werden soll. (Weitere Auskünfte über 030 613904-11).
“Als so genannter institutioneller Nutzer könnten wir”, so die Sprecherin der Zentralstelle für Patientenverfügungen, Gita Neumann, “unseren Klienten und Mitgliedern besonders kostengünstig anbieten, ihre Vollmachten gleichzeitig in der Datenbank der Bundesnotarkammer zu registrieren sofern das zusätzlich gewünscht werden sollte.”