Neue Freitod- bzw. Sterbehilfe Regelungen / Überlegungen an Schweizer Spitälern
Quelle: Ärzte Zeitung, 20.12.2005
Aktive Sterbehilfe zugelassen
Neue Regelung an Unikrankenhaus in der Schweiz
LAUSANNE/BERLIN (dpa). Mit Beginn des neuen Jahres wird am Universitätskrankenhaus von Lausanne in der Schweiz aktive Sterbehilfe erlaubt sein. Bedingung ist, dass ein Patient nicht mehr transportfähig ist.
Die Klinikärzte würden dann als Staatsbürger und nicht als angestellte Mediziner tätig, erläuterte ein Kliniksprecher die rechtliche Seite.
Das Krankenhaus ist das erste in der Schweiz, das Sterbehilfe zulässt. Nach den Schweizer Gesetzen zur Sterbehilfe müssen Kranke im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte sein, mehrmals auf ihren Wunsch hinweisen und die Krankheit muss unheilbar sein. Auch müssen den Patienten palliativmedizinische Alternativen angeboten werden.
Swissinfo vom 19.12.2005:
Führende Schweizer Spitäler überlegen sich, ob sie künftig begleitete Sterbehilfe in ihren Mauern erlauben sollen.
Laut Berichten der Sonntagspresse hat die Lausanner Universitätsklinik beschlossen, solche Praktiken ab Januar 2006 unter strengen Bedingungen zu gestatten.
Das Lausanner Universitäts-Spital hat am letzten Wochenende bestätigt, es werde der freiwilligen Sterbehilfe-Organisation Exit erlauben, todkranken Patienten sterben zu helfen, die zu krank seien, um nach Hause zurückkehren zu können. Patienten, die auf eigenen Wunsch aus dem Leben scheiden möchten, müssen einen klaren Wunsch äußern, sterben zu wollen, bei vollem Verstand sein, an einer unheilbaren Krankheit leiden und den letzten Akt selbst durchführen können.
Am Montag gaben dann andere Schweizer Spitäler bekannt, sie diskutierten ebenfalls über den begleiteten Freitod in ihren Mauern. “Wir erörtern das Thema. Unser Ethik-Forum hat darüber in seiner letzten Zusammenkunft am 30. November diskutiert”, sagt Markus Hächler, Sprecher des Berner Universitätsspitals. “Der gesamte Prozess wird aber einige Zeit in Anspruch nehmen, damit wir sicherstellen können, dass alle Involvierten daran teilnehmen können Pflegepersonal, Ärzte und Sozialarbeiter.”
Intensive Diskussionen
Wie eine Sprecherin des Basler Universitätsspitals sagte, hat sich auch ihr Ethik-Komitee dieser Sache angenommen. Sie fügte jedoch hinzu, es sei momentan zu früh vorauszusagen, was bei den Beratungen herauskommen werde. In der Vergangenheit seien schon mehrmals Anfragen für begleitete Selbstmorde eingegangen. Jede einzelne Bitte sei bisher jedoch zurückgewiesen worden.
Die Zürcher Universitätsklinik erklärte, die Frage sei momentan kein Thema, könnte es aber in Zukunft werden. Gemäß der Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) und der Nationalen Ethik-Kommission (NEK) haben Sterbehilfe-Organisationen am Genfer Universitätsspital keinen Zutritt. Die Ethikkommission des Spitals habe jedoch empfohlen, das Verbot aufzuheben. Niemand in diesem Spital war jedoch bereit, dies gegenüber swissinfo zu bestätigen.
Die Bereitschaft der Spitäler, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen, folgt auf die Anstrengungen der SAMV und der NEK. Beide Organisationen wollten von den Kantonen im April dieses Jahres wissen, ob es in den Spitälern Regelungen gebe, ob und unter welchen Bedingungen Sterbehilfe-Organisationen zugelassen seien.
Gemäß der SAMV hat kein Kanton entsprechende Gesetze, und die Mehrheit der Spitäler hat dafür keine Richtlinien. Die meisten Spitäler mit Richtlinien verwehren Sterbehilfe-Organisationen den Zugang.”
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