Nicht mehr ruhig bleiben können
RA Putz (München) verlangt Gegendarstellung wegen polemisierend einseitiger Berichterstattung vom WDR
Wie Rechtsanwalt Wolfgang Putz dem NEWSLETTER PATIENTENVERFUEGUNG mitteilt, ist der Fall des Komapatienten Peter K. gegen das Pflegeheim Alpenpark nunmehr in der zweiten Instanz vor dem Oberlandesgericht München /Zivilsenat, wo am 12. Februar zum ersten Mal verhandelt wird. Die Gegenseite wird nicht müde, auf allen Ebenen gegen ein ‘Verhungern per Gerichtsbeschluss’ zu polemisieren so wie zuletzt in einem gleichnamigen Beitrag des WDR in der Reihe Gott und die Welt vom 02.02.2003.
(Originaltext WDR):
‘Ein Vater möchte, dass sein Sohn sterben darf. Seit vier Jahren liegt der 36-jährige im Wachkoma.’ Das geht unter die Haut’, sagt ein Pfleger des Heimes, in dem der Sohn zurzeit betreut wird. Das gesamte Pflegeteam weigert sich, die künstliche Ernährung einzustellen und dem Willen des Vaters Folge zu leisten. Lieber wollen sie kündigen. Denn für sie besteht kein Zweifel: Peter lebt. Das Gericht soll über Leben und Tod entscheiden.’
Der Beitrag ist tendenziös und völlig einseitig. Man hat der Kanzlei Putz keinerlei Möglichkeit gegeben, ihre Position darzustellen. Die wenigen Aufnahmen des Vaters von Peter K. und der Person von RA Putz sind Filmarchivmaterial der ARD die Zuschauer/innen bekommen aber den Eindruck vermittelt, man hätte der journalistischen Sorgfaltspflicht genügt und der Gegenseite Raum zur Stellungnahme gegeben.
Dass Rechtsanwalt Putz sich aber veranlasst sieht, vom WDR nun eine Gegendarstellung zu verlangen (‘wir konnten hier zum ersten Mal nicht mehr ruhig bleiben’), hat noch einen anderen Grund: Gleichzeitig wird ihm im Beitrag wörtlich das folgende Meinungsbild unterstellt:
‘Der Anwalt des Vaters ist überzeugt, Wachkomapatienten sind tot. Künstliche Ernährung ist überflüssig.’ (Originalton WDR)
Dazu gibt RA Putz folgende Gegendarstellung ab und fordert den WDR auf, diese auszustrahlen: ‘Diese Behauptung ist falsch. Weder bin ich der Überzeugung noch habe ich jemals schriftlich oder mündlich geäußert, dass Wachkomapatienten tot sind und bei ihnen künstliche Ernährung überflüssig ist. Richtig ist, dass ich folgende Meinung stets vertreten habe und auch in jenem Gerichtsverfahren vertrete, über das Sie berichtet haben:
Wachkomapatienten sind lebende, schwerkranke Menschen. Sie haben wie alle Menschen ein von den Artikeln 1 und 2 des Grundgesetzes geschütztes Recht auf Leben. Wachkomapatienten, die leben wollen, haben daher einen Rechtsanspruch auf künstliche Ernährung. Hingegen ist die künstliche Ernährung von Wachkomapatienten, die sterben wollen, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH in NJW 1995, Seite 204) eine strafbare Körperverletzung. Wachkomapatienten, die nicht künstlich am Leben gehalten werden wollen, haben daher einen Rechtsanspruch auf Unterlassung der künstlichen Ernährung.’
RA Putz fordert den WDR auf, die gerügte Passage komplett in Bild und Ton aus dem Film herauszunehmen. Andernfalls werde er ‘einstweiligen Rechtsschutz gegen die Wiederholung vom nächsten Freitag und alle weiteren Wiederholungen beantragen.’