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Nicht nur Gegenliebe

10. Nov 2008

Erwartungsgemäß stößt die Initiative zur rechtlichen Absicherung eines ‘selbstbestimmten, humanen Sterbens’, wie ihn der HUMANISTISCHE VERBAND DEUTSCHLANDS, die Bundestagsabgeordneten Rolf STÖCKEL (SPD) und Irmingard SCHEWE-GERIGK (B 90,/ Die Grünen) und namhafte ExpertInnen vertreten, nicht nur auf Gegenliebe. Nachfolgend lesen Sie dazu Auszüge eines Artikel, den der ausgewiesene Sterbehilfe-Gegner und Fachjournalist Klaus-Peter Görlitzer (Jg. 1960) in der taz vom 27.09.2002 schrieb:

KritikerInnen der belgischen Regelungen werden wohl bald Anlass haben, sich auch deutschen Entwicklungen entgegenzustellen. Hierzulande wird wahrscheinlich nicht die Legalisierung der Giftspritze auf die politische Agenda kommen, wohl aber die rechtliche Absicherung von Behandlungsverzichts-Erklärungen. Für entsprechende ‘Patientenverfügungen’ wird zwar schon seit Jahren geworben; Vordrucke und Formulierungshilfen gibt es zum Beispiel bei Ärztekammern, Sozialbehörden, Kirchen und Hospizvereinen. Doch noch sind solche Papiere in Deutschland rechtlich nicht verbindlich
Allerdings könnte sich die Rechtslage bald ändern wenn der neue Bundestag einem Gutachten folgt, das einflussreiche BioethikerInnen im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) geschrieben haben.
Tatsächlich handelt es sich um eine Auswahl von BioethikerInnen, die unter dem organisatorischen Dach der Göttinger ‘Akademie für Ethik in der Medizin’ agieren und seit Jahren für eine Ausweitung der ‘Sterbehilfe’ werben, darunter der Philosoph Dieter BIRNBACHER (Düsseldorf), der Jurist Hans- Georg KOCH (Freiburg) und der Philosoph Hans-Martin SASS (Bochum).

Initiativ werden wollen zwei HinterbänklerInnen aus dem Regierungslager. Rolf Stöckel (SPD) und Irmingard Schewe-Gerigk (Bündnis 90/Die Grünen) kündigten im Wahlkampf gemeinsam an, sie würden in der kommenden Legislaturperiode einen Gesetzentwurf ‘für ein selbstbestimmtes, humanes Sterben’ vorlegen. Vor allem ‘im Umgang mit Patientenverfügungen’ sehen beide ‘dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf’. Zumindest Stöckel hat eine Mission: Er ist Bundesvorsitzender des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD), der dafür wirbt, ‘Sterbehilfe auf Wunsch’ gesetzlich zu ermöglichen. Als Dienstleistung gegen Gebühr bietet der HVD an, Patientenverfügungen zu verwahren und ‘im Notfall auch durchzusetzen’ Regierung und Parlament warten seitdem ab. Die rechtspolitische Initiative scheinen nun ausschließlich diejenigen in Bundestag, Ministerien und Universitäten zu ergreifen, die ‘selbstbestimmte’, tödliche Behandlungsabbrüche in Deutschland legalisiert sehen wollen.

(Beitrag von Klaus-Peter Görlitzer, Hamburg)