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Nur unmissverständliche, persönliche PV kann Arzt binden

21. Mai 2012

1. Nur unmissverständliche Patientenverfügung bindet Arzt direkt

2. Reanimationsverzicht bei Notfallrettung weiterhin erschwert

3. Schweizer Suizidhilfeorganisation EXIT feiert 30jähriges Bestehen mit 60.000 Mitgliedern

 

1. Nur unmissverständliche Patientenverfügung bindet Arzt direkt

«Zunächst muss ein Arzt immer das Leben verlängern», sagt Christoph Kranich, Patientenberater von der Verbraucherzentrale Hamburg.

 

 «Wenn jemand per Patientenverfügung jedoch eine andere Priorität wählt, dann muss der Arzt dies berücksichtigen und ist an die Erklärung gebunden.» Allerdings muss die Patientenverfügung unmissverständlich sein.

Und genau hier liegt das Problem, wie Alfred Simon, Leiter der Akademie für Ethik in der Medizin in Göttingen, erklärt: «Die meisten Formulare für Patientenverfügungen sind nicht eindeutig. Es gibt fast immer Klärungsbedarf, was sie im Einzelnen bedeutet. Nur bei einer klaren Verfügung kann der Arzt auf dieser Grundlage allein entscheiden», sagt Simon.

Sätze wie «Ich möchte nicht an medizinische Apparate angeschlossen werden» oder «Ich möchte in Würde sterben», sind nicht eindeutig und daher nicht rechtsgültig, betont Kranich. «Was genau jeder Einzelne darunter versteht, kann sehr unterschiedlich sein», begründet er. Die Verbraucherzentrale rät deshalb von Vordrucken gänzlich ab. «Je klarer ist, dass die Formulierungen von einem persönlich stammen, desto eindeutiger ist die Verfügung für die behandelnden Ärzte.»

Weiter / Quelle: http://www.aachener-zeitung.de/news/recht-detail-az/2396745?_link=&skip=&_g=Vorsorge-fuer-den-Ernstfall-Was-bei-Patientenverfuegungen-wichtig-ist.html

 

2. Reanimationsverzicht bei Notfallrettung weiterhin erschwert

Immer mehr Patienten verweigern eine Wiederbelebung. Doch Rettungsdienste tun sich mit der Akzeptanz schwer. Den Rettern droht bisher nicht, dass sie für eine Missachtung dafür angezeigt würden, zumindest ist dies noch nie der Fall gewesen. Als Begründung wird von Rettungssanitätern und ärzten meist mangelnde Überprüfbarkeit in der gebotenen Schnelle genannt. Bürger/innen können sich am besten vor einer befürchteten und abgelehnten Reanimation schützen, in dem sie eine Patientenverfügung in Kurzfassung abfassen lassen in der Schweiz wird die Kombination mit einem Stempel erprobt.

http://www.youtube.com/watch?v=Siy2bJ2uspk

http://www.mdr.de/brisant/wiederbelebung112.html

  

3. EXIT in der Schweiz feiert 30jähriges Begleiten in den Freitod

Mit 60 000 Mitglieder hat die Sterbehilfeorganisation Exit mehr Zuspruch denn je. Doch das war nicht immer so. Der Verein feiert nach mehreren Zerreissproben in diesen Tagen sein 30-jähriges Bestehen: http://www.20min.ch/schweiz/news/story/14075767