Hier finden Sie unsere Datenschutz-Übersicht
So erreichen Sie uns:
Telefonzentrale 030 206 21 78 - 00
Mo, Di, Do 10–17 Uhr, Fr 10–14 Uhr
(Erstellung: 60 €, ermäßigt 30 €)
Unser Tipp: Beim Ausfüllen unseres Fragebogens setzen Sie sich mit verschiedenen Krankheitssituationen auseinander. Bitte nehmen Sie sich Zeit und überlegen Sie gut, was Ihre Bedürfnisse und Vorstellungen von Lebensqualität sind.
Unsere Expert_innen prüfen jede ausgefüllte Patientenverfügung persönlich. So können Sie sicher sein, dass Ihre Patientenverfügung keine inhaltlichen Widersprüche enthält.
Grundsätzlich gilt bei uns: Sie zahlen erst dann, wenn Sie Ihre unterschriftsreifen Dokumente in den Händen halten. Für Menschen mit geringem Einkommen ist eine Reduzierung der Gebühren möglich. Sprechen Sie uns an.
Wenn Sie den Fragebogen nicht gleich online ausfüllen möchten, können Sie ihn hier auch als PDF herunterladen, ihn ausdrucken und an uns einsenden. Alle dazu nötigen Informationen finden Sie im Dokument.
Bei Fragen beraten wir Sie jederzeit gern – kostenlos.
Manche Fragen sind für Laien schwer zu entscheiden. Nehmen Sie unsere langjährige Expertise in Anspruch! Wir gehen mit Ihnen gemeinsam alle medizinischen und ethischen Fragen durch.
Sie erreichen unsere Expertinnen Montag, Dienstag und Donnerstag von 10 bis 17 Uhr, Freitag von 10 bis 14 Uhr. Für ein persönliches Beratungsgespräch in unseren Räumen oder bei Ihnen zu Hause vereinbaren Sie bitte einen Termin.
Sabine Schermele (Dipl. Soziologin)
Projektleitung
erreichen Sie unter
Tel. 030 206 21 78 – 03
Karin Hellriegel (Dipl. Psychologin) erreichen Sie unter
Tel. 030 206 21 78 – 04
Ulrike Ehlert (M. A.)
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Verwaltung
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Fotos: Die Hoffotografen
Gedanken an Krankheiten und Tod sind unangenehm. Aber wer sein Leben selbstbestimmt gestalten will, der sollte sich auch über sein Lebensende Gedanken machen.
Sorgen Sie frühzeitig vor. Mit unserer Standard-Patientenverfügung legen Sie fest, welche Behandlungen Sie sich wünschen und welche nicht, wenn ein baldiger Tod wahrscheinlich ist. Das kann zum Beispiel eine schwere Erkrankung im Endstadium sein, eine schwere Gehirnschädigung oder ein weit fortgeschrittener Hirnabbauprozess.
Die Standard-Patientenverfügung erfüllt die hohen Anforderungen des BGH-Urteils. So sind vor ungewollten Behandlungen geschützt und Ihre Bevollmächtigen erhalten die notwendige Klarheit zur Durchsetzung Ihres Willens.
Die Standard Patientenverfügung ist rechtssicher, individuell auf Sie zugeschnitten und nach Prüfung durch uns sofort ohne Notar gültig.
Unsere Expertin rät: In jedem Fall empfehlen wir Ihnen, schon heute für eine Situation vorzusorgen, in der Sie nicht mehr alleine entscheiden können. Etwa, wenn Sie im Koma liegen oder an Demenz erkrankt sind. Nutzen Sie daher unsere kostenfreien Vorsorgevollmachten. In diesen benennen Sie Vertrauenspersonen, die für Sie entscheiden, wenn Sie es selbst nicht mehr können.
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