Organspende-Gesetz in Kraft – sind Patientenverfügungen anzupassen?
Seit Donnerstag (1.11.2012) gilt bundesweit das neue Transplantationsgesetz – was bedeutet das ?
Aus diesem Anlass gibt die Zentralstelle Patientenverfügung des Humanistischen Verbandes Deutschlands bekannt:
Aufgrund des folgenden Aufklärungsbeitrags vom 2. 11. im wdr haben sich einige Verfügenden gemeldet, um ihre Bereitschaft zur Organspende in ihrer bei uns hinterlegten Patientenverfügung zurückzunehmen. Als Grund wurde der abschließende Absatz Was zu bedenken ist im wdr-Beitrag genannt. Dort wird angeregt, Patientenverfügungen ggf. anzupassen.
Wer rundheraus ausschließt, dass er Apparatemedizin bekommen soll, schließt im Grunde auch die Organspende aus, heißt es dort richtig. Dass der im Grunde fremdnützigen Organspende der Vorzug gegenüber den eigenen Vorstellungen zum humanen Sterben gegeben wird, ist unserer Erfahrung nach auszuschließen. Bereits 2011 hatte eine statistische Auswertung von 10.000 durch den Humanistischen Verband erstellter Standard-Patientenverfügungen ergeben, dass darin knapp über 50 % keine Option für die Organspende gewählt hatten.
Der wdr-Beitrag vom 2.11. im Wortlaut:
Zuletzt hatten Ärzte einen deutlichen Rückgang der Spendenbereitschaft beobachtet. Was sich für potentielle Spender ändert, erfahren Sie hier.
Rund 12.000 Menschen warten in Deutschland auf ein Spenderorgan
Bisher musste man sich um einen Organspendeausweis bemühen oder sich gegenüber seinen Angehörigen erklären, wollte man zum Spender werden. Nun werden alle Versicherten ab 16 Jahren angeschrieben, informiert, mit einem Ausweis ausgestattet und zur Entscheidung aufgefordert.
Bis wann kommt die Post zur Organspende?
Die Krankenkassen haben ein Jahr Zeit. Die Techniker Krankenkassen will ihre Versicherten bis Ende des Monats versorgt haben. Andere Kassen halten sich noch zurück, denn das Thema Organspende erscheint derzeit nicht gerade imagefördernd.
Was sind die derzeitigen Probleme?
Der Verdacht auf eine regelwidrige, kriminelle und ungerechte Organvergabe in den Unikliniken Regensburg, Göttingen und München ist noch nicht völlig aufgearbeitet. Infolgedessen ist die Verunsicherung groß. Das Ziel ist aber, dass sich mehr Menschen zur Spende nach dem Tod bereiterklären und dies auch dokumentieren. Denn täglich sterben drei von den 12.000 Patienten auf der Warteliste.
Was ist zu bedenken
Man sollte sich vor Augen halten, was die Organspende für das Ende auf der Intensivstation bedeutet. Hirntote sind noch warm, das Herz schlägt noch, die Brust hebt und senkt sich. Wenn der Todkranke vorher eingewilligt hat, seine Organe zu spenden, müssen sich die Angehörigen jetzt – vor dem Eingriff – verabschieden. Ohne Organspende können Angehörige beim letzten Moment dabei sein. Dann können aber die Organe kein anderes Leben retten. Auch Patientenverfügungen müssen gegebenenfalls angepasst werden: Wer rundheraus ausschließt, dass er Apparatemedizin bekommen soll, schließt im Grunde auch die Organspende aus. Denn ist der Hirntod eingetreten, müssen Betroffene an Apparate angeschlossen werden, damit die Organe bis zur Entnahme funktionsfähig bleiben.
Quelle: http://www.wdr2.de/aktuell/organspende290.html
Kommt das Thema aktive Sterbe- und Suizidhilfe jetzt auch im Hospizbereich an?
Expertendiskussion über “aktive” Sterbe- und Suizidhilfe eines Brandenburger Hospizdienstes soll bewusst “offen” geführt werden
Ort: Königs Wusterhausen, Scheederstraße – 8.11., Beginn um 19 Uhr
” In der Stadtbibliothek Königs Wusterhausen findet am kommenden Donnerstag eine Podiumsdiskussion zum Thema Aktive Sterbehilfe statt. Dafür konnte der ambulante Hospizdienst Chronos den Palliativmediziner Christof Müller-Busch, den Neurologen Friedrich Spittler und den Theologischen Referenten Michael Coors gewinnen.
Müller-Busch ist Autor des Buches Abschied braucht Zeit. Spittler befasste sich in einem Buch mit dem ärztlichen Ethos und der Suizidbeihilfe. Das wird sicher eine kontroverse und spannende Diskussion, sagt Andrea Fuß, Leiterin des Hospizdienstes Chronos. Zu diesem Thema gibt es viele Fragen und unterschiedliche Auffassungen. Ein wichtiger Grundsatz der Hospizbewegung laute, sinnvoll und in Geborgenheit und Würde leben bis zum Schluss. Was aber bedeute, würdevoll leben und sterben? Was bedeute aktive Sterbehilfe? Was ist ein assistierter Suizid und was versteht man unter Therapiebegrenzung? Was ist erlaubt, was nicht? Was kann man bestimmen, was nicht? Diesen und anderen Fragen will man sich am Donnerstag widmen. Der Ausgang ist ganz offen, jeder kann seine Meinung sagen, so Andrea Fuß. ..”