So erreichen Sie uns:
Telefonzentrale 030 206 21 78 - 00
Mo, Di, Do 10–17 Uhr, Fr 10–14 Uhr

So erreichen Sie uns:
Telefonzentrale 030 206 21 78 - 00
Mo, Di, Do 10–17 Uhr, Fr 10–14 Uhr

mail@patientenverfuegung.de

Finden Sie eine_n
Berater_in in Ihrer Nähe

Beitrag

Patientenverfügung bei Corona – jetzt überprüfen, ergänzen, erstellen lassen?

11. Mai 2020
Gita Neumann, Dipl.-Psych. Redakteurin des Newsletters Patientenverfügung gita.neumann@humanismus.de

Viele Menschen sind verunsichert, was die Epidemie für ihre Patientenverfügung bedeutet. Manche befürchten, dass ihre Vorsorge zu unbestimmt und unzureichend ist, andere wiederum, dass sie vielleicht Nachteile mit sich bringen könnte bei verknappten intensivmedizinischen Kapazitäten. Im Zentrum einer schweren COVID-19-Erkrankung steht die Frage der künstlichen Beatmung, wobei verschiedene Optionen zu beachten sind.

Vor allem als älterer Mensch oder wenn ich der Risikogruppe mit Vorerkrankungen angehöre, geht es darum zu überlegen: Will ich, sofern ich eine Corona-bedingte schwere Lungenentzündung bekomme, überhaupt noch – oder anders herum: will ich unbedingt – auf eine Intensivstation verlegt werden? Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass Sie dann als Patient*in relativ schlechte Chancen haben, Lebensqualität ohne Dauerschädigungen wiederzugewinnen und selbst mit künstlicher Beatmung die Erkrankung überhaupt zu überstehen.

Situationsbedingung in der Patientenverfügung überprüfen

Sie sollten jetzt eine bereits vorhandene Patientenverfügung vor allem bezüglich der dortigen Regelungen zur künstlichen Beatmung durchsehen und diese gegebenenfalls ändern oder – ggf. durch einen Notfallbogen (siehe unten) ergänzen, wenn sie Ihnen zu unpräzise erscheinen. Dazu wäre es sehr sinnvoll, möglichst zu den intensivmedizinisch-invasiven und den nicht-invasiven Formen der künstlichen Beatmung sowie zur alternativen Linderung von Atemnot durch die Palliativmedizin informiert zu sein – oder sich dazu noch einmal beraten lassen. Alles Wissenswerte sowie einen kleinen Videofilm aus der Praxis einer Intensivstation dazu finden Sie hier

Eine stets in Standard-Patientenverfügungen aufgeführte Bedingung lautet ja: „Wenn ich mich unabwendbar im Sterbeprozess bzw. im Endstadium einer zum Tode führenden Erkrankung befinde …“ Hiermit ist exemplarisch der finale Verlauf etwa einer Krebserkrankung gemeint – so dass die urplötzlich auftretende Lebensbedrohung durch „Corona-Lungenversagen“ mit unsicherem Ausgang und immerhin möglicher Genesung nach Beatmung hiermit nicht abgedeckt ist. Das Problem ist, dass COVID-19-Patient*innen meist ganz plötzlich unter schwerster Atemnot leiden. Wenn dann nicht explizit und eindeutig im Voraus bestimmt oder angeordnet wurde, dass zugunsten palliativmedizinischer Linderung eine intensivmedizinische Beatmung in jedem Fall zu unterbleiben hat, muss diese zunächst erfolgen. Andernfalls, so Bernd Oliver Maier, https://taz.de/Notfallmedizin-fuer-Corona-in-Deutschland/!5678840/Chefarzt für Palliativmedizin und interdisziplinäre Onkologie und Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin, „wäre es unethisch, dem Patienten nicht durch künstliche Sauerstoffzufuhr zu helfen.“ Denn in einer solchen Akutsituation kann man „noch gar nicht differenzieren, wer von der Therapie profitieren wird und wer nicht.“ Dies stelle sich meist erst im Verlauf einer künstlichen Beatmung heraus. Dabei wäre es natürlich wichtig, etwa nach ein oder zwei Wochen zu fragen, „ob es eine Therapieziel­änderung geben muss.“ Auch das Eingeständnis, die Maschinen dann besser abzustellen und Patient*innen – dort leider ohne familiäre Begleitung – sterben zu lassen, könne dazugehören, so Maier.

Ausführlichere Patientenverfügungen, die zusätzlich individuelle Wertvorstellungen und Abwägungen oder auch situationsunabhängige, das heißt absolute Festlegungen enthalten, bieten weitere Entscheidungshilfen. Sie müssen also zunächst ihre bestehende Patientenverfügung dahingehend überprüfen, ob dort etwa angegeben ist, welche Belastungen Sie auf sich zu nehmen bereit sind, ob Sie noch bestehende Besserungs- bzw. Überlebenschancen – gegebenenfalls wie lange – ausschöpfen möchten oder ob Sie lieber von vornherein palliativmedizinische Behandlung in vertrauter Umgebung, bei Bedarf mit Hilfe beim Sterben, bevorzugen würden. Hier wiederum besteht das Problem, dass Ärzt*innen im eingetretenen Notfall die Zeit fehlt, um die oft langen und dazu vage formulierten Texte in Ruhe durchzulesen, um sie auf die aktuelle Behandlungssituation hin sofort anzuwenden.

Was der VorAN-Notfallbogen mit Farbcodierung bietet

Deshalb kann es in jedem Fall sinnvoll sein, ergänzend oder konkretisierend zur bestehenden Patientenverfügung (oder auch ohne eine solche) einen Notfallbogen auszufüllen mit eindeutiger Anweisung, welche Maßnahmen dann erfolgen sollen und welche nicht. Ein Beispiel dafür ist der Berliner VorAN-Bogen „Vorausplanung und Anordnung für den Notfall“, der hier (siehe auch Anhang) von der Zentralstelle Patientenverfügung des Humanistischen Verbandes zur Verfügung gestellt wird. Er enthält zum Ankreuzen jeweils kurze Zeilen zu fünf Szenarien A, B, C, D, E. Auf dem einseitigen Dokument gibt es in der Farbgebung zwischen rot und grün drei Übergangsstufen (ebenfalls als solche farbcodiert) zwischen den beiden Hauptalternativen A und E: Entweder ich will, dass alle medizinischen Maßnahmen zur maximalen Lebensverlängerung ergriffen werden (A = grün) oder ich will ausschließlich palliative Sterbebegleitung (E = rot).

Diesen Notfallbogen kann sich theoretisch auch jeder allein ausstellen und ihn dann zusammengefaltet bei sich tragen – wobei ein neuer nach einer Zeit auch wieder etwas anders ausgefüllt werden könnte. Auf eine gegebenenfalls vorhandene ausführliche, unverändert vorliegende Patientenverfügung sowie auf die legitimierten Patientenvertreter*innen (Gesundheitsbevollmächtigten) wird auf der Rückseite des VorAN-Bogens hingewiesen. Ihn zeichnet zudem aus, dass er auch als ärztliche Anordnung –zusammen unterzeichnet von der/dem Patientenvertreter*in – verwendet werden kann, etwa für bereits nicht mehr einwilligungsfähige Pflegeheimbewohner*innen. Ein und derselbe Bogen ist also in verschiedenen Konstellationen nutzbar.

Es gibt inzwischen eine ganze Reihe anderer Konzeptionen zur Notfallplanung, erwähnt seien hier nur die aktuelle „Palliativ-Ampel“ (mit drei Optionen in rot, gelb und grün) vom „Pilotprojekt Palliativversorgung in Pflegeeinrichtungen“ der Deutschen PalliativStiftung sowie die „Ambulante patienten-zentrierte Vorausplanung für den Notfall“ des Projektes „Behandlung im Voraus Planen“ (BVP) von der Deutschen interprofessionellen Vereinigung e. V. (DiV), worauf sich im Tagesspiegel-Interview Prof. Alfred Simon, Geschäftsstellenleiter der Akademie für Ethik in der Medizin, bezieht.

Jetzt ist auch die Zeit, eine Patientenverfügung erstellen zu lassen?

Die Frage an ihn, ob Notfallpläne oder -bögen dann nicht eigentlich bessere Instrumente für die Regelung der eigenen Behandlungswünsche sind als Patientenverfügungen, beantwortet der medizinethische Experte wie folgt: „Nicht unbedingt. Die Patientenverfügung bietet die Möglichkeit, eigene Behandlungswünsche für verschiedene Lebens- und Krankheitssituationen, wie zum Beispiel die Sterbephase, das Endstadium einer zum Tode führenden Erkrankung, eine dauerhafte Bewusstlosigkeit oder eine fortgeschrittene Demenzerkrankung differenziert festzulegen. Der Notfallplan ist für schnelle Entscheidungen in Notfallsituationen gedacht und … unterscheidet beispielsweise nicht zwischen verschiedenen Krankheitssituationen …Damit muss der Arzt nicht mehr – wie bei der Patientenverfügung – prüfen, ob die beschriebene Krankheitssituation vorliegt oder nicht.“

Für Situationen von Einwilligungsunfähigkeit, wie kognitive Beeinträchtigungen aller Art (z. B. durch Gehirnschädigung oder Unfall), macht also laut Prof. Simon, der gleichzeitig Mitglied im Ausschuss für ethische und medizinisch-juristische Grundsatzfragen der Bundesärztekammer ist, eine individuelle Patientenverfügung unbedingt Sinn. Im dem Informationsteil, welcher dem Tagesspiegel-Interview mit Prof. Simon angefügt ist, werden unter der Überschrift Jetzt ist Zeit, eine Patientenverfügung aufzusetzen folgende Kontaktadressen genannt:

„Das Bundesgesundheitsministerium bietet unter www.bundesgesundheitsministerium.de/patientenverfuegung Textbausteine für die Formulierung einer Patientenverfügung und eine Aufklärungsbroschüre als PDF an

Der Humanistische Verband Deutschlands berät kostenlos allgemein zu Patientenverfügungen und bietet eine kostenpflichtige Standardvariante einer Patientenverfügung an. Es gibt auch die Möglichkeit, gemeinsam eine individuelle Patientenverfügung (ebenfalls kostenpflichtig) zu erarbeiten. Nähere Infos: www.patientenverfuegung.de

Die Verbraucherzentrale NRW informiert unter www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/gesundheit-pflege/aerzte-und-kliniken/patientenverfuegung.“

Und hier: Berliner Notfallbogen (VorAN-Bogen) des Humanistischen Verbandes Berlin-Brandenburg KdöR