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Patientenverfügung bei Demenz

18. Okt 2016

 Heute ist Welt-Alzheimertag

Veranstaltungshinweis des Humanistischen Verbands Deutschland in einer Woche:
Mi., 28. September, 16–19 Uhr in Berlin
Workshop mit Referat & ethischer Fallbesprechung: Patientenverfügungen bei Demenz – Vorbehalte und Chancen
Referent: Prof. Dr. Dieter Birnbacher
Veranstalter: Humanistischer Verband Deutschlands (HVD), Teilnahme kostenfrei – begrenzte Teilnehmer/innenzahl

Patientenverfügungen für spätere Zustände mit Gehirnschädigungen wie für Demenz stoßen sowohl bei Ärzten als auch Pflegenden auf weitergehende Vorbehalte als Verfügungen für andere Situationen. Gründe dafür scheinen zu sein:

Akzeptiert wird, dass Menschen die Unterlassung sinnlos gewordener, zusätzlich belastender Maßnahmen z. B. für eine Krebserkrankung im „Endstadium“ verfügt haben, während sich im Zustand einer Demenz vielleicht keine Anzeichen finden könnten, dass sie unter ihrer Situation leiden.
Auch kann heute selbstverständlich für den Fall eines Dauerkomas ein Sterben-Lassen durch Verzicht auf künstliche Ernährung verfügt werden, während dementielle Erkrankte vielleicht noch ansprechbar sind und einen natürlichen Willen zum Ausdruck bringen können.

Doch sollte eine „Demenzverfügung“ für den Fall von Einwilligugsunfähigkeit deshalb weniger verbindlich sein? Diese Frage steht im Zentrum des Workshops mit Prof. Dr. Dieter Birnbacher. Der Philosoph und Medizinethiker ist u. a. Mitglied der Zentralen Ethikkommission der Bundesärztekammer und der Ethikkommission der Medizinischen Fakultät der Universität Düsseldorf und Vizepräsidenten der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben.

Eines ist klar, sollten „Demenzverfügungen“ weniger bindend sein, würde das Vertrauen der Bürger_innen in diese Dokumente erheblich erschüttert, weil ihnen so die – auch gesetzlich zugesagte – Sicherheit genommen würde, dass ihr Wunsch nach vorausschauender Selbstbestimmung respektiert wird. Einzelfallbezogene Abwägungen zum Umgang mit Demenzverfügungen werden auch zu berücksichtigen haben, wie ernsthaft der oder die Betroffene sich mit der Abfassung beschäftigt hat und wie deren Bindungsqualität einzuschätzen ist. Ist das überhaupt zweifelsfrei möglich? Diese und weitere Fragen sowie deren ethischen Implikationen werden Prof. Dr. Birnbacher und der Referentin für Lebenshilfe Dipl.-Psych. Gita Neumann des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD) mit den Teilnehmenden auf der diskutieren. Es werden auch Vorschläge in verschiedenen Modellen von Patientenverfügungen dazu vorgestellt. Um Anmeldung an g.neumann@hvd-bb.de wird gebeten, ein Teilnehmerzertifikat wird ausgestellt.

Ort: Humanistische Fachschule für Sozialpädagogik des HVD, Ullsteinhaus 3, EG, Ullsteinstr. 114, 12099 Berlin, (U6, Bus 170 Ullsteinstraße)

Dieses HVD-Veranstaltung findet statt während der Berliner Hospizwoche. Eine weitere Veranstaltung in diesem Rahmen:
Mo., 26. September, 17 Uhr in Berlin.
Zum § 217 StGB: Das neue „Sterbehilfegesetz“ – was bleibt erlaubt, was wird verboten?
Referent: Prof. Dr. Dr. Hilgendorf (Rechtswissenschaftler an der Uni Würzburg), der im Rechtsausschuss des Dt. Bundestages zu dieser Thematik Gutachter war