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Patientenverfügung welche aktuell empfohlen werden (Medienspiegel Herbst 2013)

25. Okt 2013

Von Ende Oktober bis Ende November häufen sich wieder Ratgeberseiten oder Zeitungsberichte über Vorträge zu Patientenverfügungen. Fast alle der ca. 250 Organisationen und Anbieter von existierenden Formularen/ Vorlagen / Mustern fristen diesbezüglich ein vernachlässigbares Nischen- bzw. Schattendasein: Sie bleiben unbekannt, weil öffentlich unerwähnt. Die extreme Vielfalt, die es auf dem Markt gibt, trägt nach Ansicht von Experten nämlich nur zur Verunsicherung bei.

Vielleicht ist das der Grund für eine bemerkenswerte Tendenz:

Kaum mehr als fünf (besonders bedeutende oder qualifizierte?) Anbieter sind es, die in den Medien vorrangig und immer wieder genannt werden.

Welche Auswahlkriterien mögen da wohl im Spiel sein? Die früher häufig empfohlene individuelle Patientenverfügungs-Beratung der Deutschen Hospizstiftung – allerdings nur für deren Mitglieder – ist in diesem Jahr nicht mehr darunter. Dafür ist bei den gemeinnützigen Anbietern der Humanistische Verband mit seiner Zentralstelle Patientenverfügung in den Vordergrund gerückt. Er wird mit Ausnahme von einseitig religiös ausgerichteten Beiträgen und Veranstaltungen – auffallend oft in Öffentlichkeit und Medien empfohlen.

 

Aus christlicher Sicht: Patientenverfügung nur für irreversibel bevorstehenden Tod

Auszug aus Neue Osnabrücker Zeitung vom 18.10.:

>> Wie sensibel und emotional das Thema ist, zeigte der Vortrag von Anja Egbers, Referentin des Bistums Osnabrück für Hospizarbeit und Trauerpastoral, am Mittwochabend [vorletzter Woche] im Edith-Stein-Haus. Auf Einladung der Kolpingfamilie und der Katholischen Frauengemeinschaft Deutschlands … [sprach sie] über Patientenverfügung aus christlicher Sicht”.

Das neue Gesetz begrenze Patientenverfügungen nicht nur auf den Sterbeprozess, so Egbers, sondern könne für jede Lage”, also auch Wachkoma oder Demenz, niedergelegt werden. Aus christlicher Sicht sei das Leben aber von Gott geschenkt. Es stehe einem nicht zu, für jede Situation eine Vorsorge zu treffen, die dieses Leben vorzeitig beenden kann”. Die christliche Patientenverfügung” [gemeinsam herausgegeben von der Evangelischen Kirche und der katholischen Bischofskonferenz] trete erst in Kraft, wenn der Betroffene im Sterbeprozess oder Endstadium einer unheilbaren, tödlichen Krankheit sei. <<

Quelle: http://www.noz.de/kloster-oesede-vortrag-uber-patientenverfugung

 

Empfehlungen des Deutschen Anwaltvereins (DAV) jetzt auch mit medizinischen Aspekten

Wie die meisten Verfasser von Ratgeberseiten bemüht sich auch der DAV bei seinen Empfehlungen um (weltanschauliche) Ausgewogenheit und juristische sowie medizinische Neutralität. Selbstverständlich, dass hier im DAV-Magazin Anwaltauskunft der Hinweis auf das Bundesministerium der Justiz mit seiner DIN-A5 Broschüre nicht fehlen darf. Auch auf die Vorlage der Kirchen” wird vom DAV hingewiesen, daneben die Nennung des Humanistischen Verbandes Deutschlands (vielleicht weil dessen Angebotspalette von Ratgeberbroschüren mit kostenfreien Vorsorgeformularen über ein Standardmodell aus Textbausteinen bis hin zu einer maßgeschneiderten Optimalen Patientenverfügung” reicht?). Außerdem verweist der aktuelle Ratgeber des Deutschen Anwaltvereins er vertritt 67.000 Rechtsanwält(inn)e – noch mit der “Linksammlung der Bundesärztekammer” auf die (jeweils verschiedenen) Vorlagen der Landesärztekammer hin.

Im Magazin Anwaltsauskunft von letzter Woche lässt der DAV auch einen Arzt zu Wort kommen, nämlich den Privatdozenten und Leitender Oberarzt der Intensivmedizin an der Berliner Charité, Dr. Jan-Peter Braun. Er beklagt, dass die meisten ihm vorgelegten Patientenverfügungen unbrauchbar sind: Die meisten Patienten würden sich gar keine eigenen Gedanken über Krankheiten oder ihr Sterben machen und stattdessen einfach irgendeinen Vordruck unterschreiben. Dies sei, so Braun weiter, noch gravierender”, als dass es bei medizinischen Entscheidungsfällen leider noch viel zu selten eine Patientenverfügungen gibt.

Quelle: http://anwaltauskunft.de/magazin/leben/senioren/102/patientenverfuegungen-fuer-alle-faelle/

 

Auf der Messe LebensWende in Stuttgart am 25.11.13

Mit einem Workshop auf der Messe LebensWende klärt Rechtsanwältin Hedda Hoffmeister auf zum Thema Patientenverfügung oft falsch verstanden”:

>>Seit der gesetzlichen Regelung von 2009 gelten Patientenverfügungen als verbindlich. In der klinischen Praxis kommt es jedoch regelmäßig zu Problemen, wenn sie von Ärzt(inn)en oder Bevollmächtigten nicht auf die konkrete Entscheidungssituation beziehbar sind. Wann genau soll z. B. eine künstliche Ernährung oder Dialyse untersagt werden? Die meisten, frei kursierenden Patientenverfügungen gehen immer noch davon aus, dass sie auf den unumkehrbar tödlichen Verlauf einer Erkrankung beschränkt sein müssen. Das ist jedoch juristisch und medizinethisch falsch. Der Workshop soll helfen, Formulierungen für eine praxistaugliche Patientenverfügung zu erarbeiten. Aktuelle Materialien werden zur Verfügung gestellt. <<

Zur Referentin:

Rechtsanwältin Hedda Hoffmeister, Kanzlei für Medizin- und Zivilrecht, bundesweite Beratung und rechtliche Vertretung u. a. im Bereich Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten, Krankenversicherungsrecht, ärztliches Gebührenrecht. www.rain-hoffmeister.com

Messe in Kooperationspartnerschaft mit: Stuttgarter Zeitung und Die Humanisten Baden-Württemberg (dhuw, Sitz Stuttgart)

Wann: Montag, 25. November, 11.45 13.45 Uhr. Wo: Stuttgart, im Haus der Wirtschaft,

kostenfrei für (Fach-)Besucher/innen der Messe LebensWende, Besucherflyer hier, Anmeldung zu diesem Workshop: workshop3@messe-lebenswende.de

 

In der Superillu” (Burda Medien) vom 24.10.13

In dieser Woche hat auch das in Ostdeutschland sehr viel gelesene Familienmagazin SUPERillu das Thema Liebe Eltern, wir sollten mal reden …” aufgegriffen. Interviewt wird Sabine Aengst, die rät: Wichtig ist, den Senioren nicht das Gefühl zu geben, sie entmündigen zu wollen.” Sie ist Beraterin des Potsdamer Caritasverbandes. Für Infos und Beratung angegeben werden aber die Kontaktdaten von Bundesjustizministerium, Humanistischem Verband Deutschlands und als drittem von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschlands.

 

Aus Sicht des Beratungsdienstes der Sparkassen-Finanzgruppe

Für deren Beratungsdienst Geld und Haushalt” ist meist als Hauptreferentin die Juristin und Dipl. Ökonomin Ingeborg Heinze unterwegs. Dabei wird auch vorzugsweise ein Rathaussitzungssaal und die Kooperation mit städtischen Vertretern genutzt. Leicht (d. h. ohne die Qual der Wahl) macht es die Referentin ihren Zuhörer(inne)n und die berichtende Zeitung ihren Leser(inne)n, nämlich mit einem einzigen Hinweis bzw. Link auf die Optimale Patientenverfügung”.

Die an einem generationenübergreifenden Ansatz orientierte Expertin hat eigene Generalvollmachts-Formulare entwickelt und rät zunächst: Überlegen Sie genau, was Sie im Falle eines Falles wollen, besprechen sie dies offen mit ihrer Familie und halten Sie Ihre Wünsche schriftlich fest”. Zur Patientenverfügung sei, so heißt es weiter, >>ein Fragebogen des Humanistischen Verbands Deutschland hilfreich, der verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung stellt und die Entscheidungsfindung erleichtert. ( https://patientenverfuegung.de/files/pdfs/Patientenverfügung-fragebogen-aktuell.pdf ) … Seit dem 1. April 2005 bestehe die Möglichkeit der Eintragung von Vorsorgevollmachten in das Zentrale Vorsorgeregister in Berlin, hier könne dann auch der Hinweis auf eine vorliegende Patientenverfügung gegeben werden.<<

Quelle: http://www.soester-anzeiger.de

[Anmerkung der Patientenverfügung-newsletter-Redaktion: Die letzte Formulierung von Frau Heinze zum Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer ist korrekt es ist dort nur ein Hinweis (Ankreuzmöglichkeit) vorgesehen zusätzlich zur Registrierung von legitimierten Vertretungspersonen.

Die entsprechende Formulierung des Deutschen Anwaltvereins (DAV) siehe oben ist demgegenüber nicht korrekt. In deren Magazinbeitrag in Anwaltauskunft lautet nämlich der Schlusssatz: Patientenverfügung können auch bei der Bundesnotarkammer hinterlegt werden.” Richtig ist aber vielmehr: Eine Hinterlegung von Dokumenten im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer ist prinzipiell gar nicht möglich und bei der Registrierung von Personendaten kann allenfalls angekreuzt werden, dass es auch eine Patientenverfügung gibt.]