Presse zum Bericht “Patientenautonomie am Lebensende” (Kutzer-Kommission)
Meldung AFP vom 10.06.:
“Arbeitsgruppe Patientenautonomie für Änderung von Betreuungsrecht
(Im Original unter: http://www.bmj.bund.de/media/archive/695.pdf)
Berlin (AFP) Die Arbeitsgruppe “Patientenautonomie am Lebensende” hat rechtliche Klarstellungen gefordert, damit der Willen Sterbender mehr Beachtung findet. “Man muss es regeln, damit die Betroffenen Rechtssicherheit haben”, sagte der Leiter der Arbeitsgruppe, Klaus Kutzer, am Donnerstag in Berlin nach der Übergabe des Abschlussberichts an Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). Unterschiedliche Urteile beispielsweise zur künstlichen Ernährung von Wachkoma-Patienten würden zur Verunsicherung beitragen und seien eine der Ursachen dafür, dass ein Großteil der Bevölkerung nach aktiver Sterbehilfe rufe. Daher erarbeitete die Kommission Formulierungshilfen, um das Abfassen einer individuellen schriftlichen Patientenverfügung zu erleichtern.
Zypries kündigte an, die Vorschläge zur Änderung des Betreuungsrechts umzusetzen. Es werde “zügig” ein Gesetzentwurf erarbeitet, “um die Bedeutung der Patientenverfügung und die Rolle des Vormundschaftsgerichts im Betreuungsrecht klarzustellen”. Gleichzeitig begrüßte sie, dass sich die Arbeitsgruppe “klar und unmissverständlich gegen aktive Sterbehilfe” ausgesprochen habe. Zypries hatte die Arbeitsgruppe im September 2003 eingesetzt.
Meldung APD vom 10.06.:
“Mehr Rechtssicherheit für Todkranke
Berlin (AP) Patienten sollen künftig mehr Rechtssicherheit erhalten, dass im Notfall ihrem Wunsch nach Verzicht auf lebenserhaltende Maßnahmen auch entsprochen wird. Entsprechende Empfehlungen einer Expertenkommission zur “Patientenautonomie am Lebensende; (stellte) Bundesjustizministerin Brigitte Zypries am Donnerstag in Berlin vor. Der an den Beratungen beteiligte Humanistische Verband Deutschlands begrüßte den Abschlussbericht als deutlichen Fortschritt. Endlich werde klargestellt, dass Bürger in einer Patientenverfügung nicht nur bezogen auf eine aussichtslose beziehungsweise todesnahe Situation, sondern prinzipiell über jede gewünschte oder abgelehnte Behandlung vorsorglich selbst bestimmen könnten, lobte die Beauftragte des HVD, Gita Neumann. Wichtig sei auch die Klarstellung des Justizministeriums, dass bei ärztlicher Befolgung des Patientenwillens die so genannte passive oder indirekte Sterbehilfe +nicht etwa verboten, sondern im Gegenteil geboten, ja bei gefordertem Behandlungsverzicht verbindlich vorgeschrieben ist.
Einen einheitlichen Mustertext oder einen Pauschalvordruck für eine Patientenverfügung lehnt die Expertenrunde ab. Stattdessen empfiehlt sie Textbausteine, an denen sich Vorsorgewillige bei eingehender Beratung orientieren können. Anders als die übrigen Kommissionsmitglieder fordert der HVD ein eigenes Gesetz zur Sicherung der Patientenautonomie. Das Justizministerium wolle das Instrument der Patientenverfügung lediglich im geltenden Betreuungsrecht benennen; wobei auch eine mündliche Äußerung ausreichend wäre.
Zypries hatte die Arbeitsgemeinschaft aus Medizinern, Juristen und Kirchenvertretern im vergangenen September eingesetzt um zu klären, welche Kriterien für eine Patientenverfügung gelten müssen. Anlass war ein Urteil des Bundesgerichtshofs, nach dem auch bei einer vorliegenden Verfügung das Vormundschaftsgericht eingeschaltet werden muss, weil die Entscheidung über die Einstellung lebensverlängernder Maßnahmen keinem Betreuer allein aufgebürdet werden könne. Im verhandelten Fall hatte ein als Betreuer bestellter Sohn nicht durchsetzen können, dass bei seinem 72-jährigen, im Koma liegenden Vater wie von ihm verfügt die künstliche Ernährung beendet wird.
Presseerklärung des Humanistischen Verbandes im Original und weitere Reaktionen unter: http://www.patientenverfuegung.de/Patientenverfügung/archiv.htm