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Prozess Dr. Bach / Körperverletzung, unterlassene Hilfeleistung / Strafrechtsinitiative

20. Okt 2009

Prozess gegen Dr. Bach: Verbotene Sterbehilfe oder lindernde Sterbebegleitung?


Die Ärztin Dr. Mechthild Bach muss sich ab heute, Dienstag, vor dem Landgericht Hannover in einem völlig neuen Verfahren verantworten: Sie soll 13 ihrer schwerkranken Patienten zu hohe Dosen Morphin und anderer Medikamente verabreicht und damit deren Sterben beschleunigt haben. Während ihr die Staatsanwaltschaft in allen Fällen Totschlag (strafbare aktive Sterbehilfe) vorwirft, spricht die Internistin selbst von schmerzlindernder Sterbebegleitung. Während einer über 1jährigen Verhandlungspause (einer der beteiligten Richter erkrankte schwer) waren Hinweise aufgetaucht, dass die Angeklagte für den Tod von mehr Patienten verantwortlich ist, als ursprünglich angenommen. Im Gerichtssaal gab es erneut Sympathiekundgebungen für Dr. Bach v. a von ihren früheren Praxispatienten. Die Akten zu dem Fall belaufen sich inzwischen auf 5.000 Seiten, im Vordergrund geht es um die Bewertung durch gegensätzliche medizinische Gutachten.


Siehe auch: 


www.bild.de/BILD/news/2009/10/20/hannover-todesengel-mechthild-b/anklage-totschlag-patienten-umgebracht-aerztin-gericht-sterbehilfe.html


 


Zwischen Körperverletzung und unterlassener Hilfeleistung


Zu diesem weiteren strafrechtlichen Spannungsfeld bietet der Humanistische Verband Deutschlands eine Fortbildung am 19.11.2009 in der RENAFAN-Akademie in Berlin an. Im Zentrum der Veranstaltung steht die praktische Frage für Pflegende und Angehörige, wann beim Schwerstkranken kein Notarzt (mehr) gerufen werden soll bzw. muss. Entgegen den gängigen Drohkulissen bei Fortbildungen für Pflegekräfte sollen  hier Wege aufgezeigt, wie diese sich nicht dem gefürchteten Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung aussetzen. Für Ärzte stellt sich umgekehrt die Frage, wie der vorausverfügte Patientenwille auch in der Notfallmedizin umgesetzt werden kann. Schließlich wird der Frage nachgegangen, was sich in der Praxis mit dem neuen Patientenverfügungs-Gesetz  geändert hat.


Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Anmeldung kann über mail@patientenverfuegung.de erfolgen oder per Fax. 


Veranstaltungsflyer hier:


www.patientenverfuegung.de/files/pdfs/renafan19112009.pdf


 



Neue Koalition will kommerzielle Sterbehilfe verbieten


Union und FDP haben in ihren Koalitionsverhandlungen beschlossen, die kommerzielle Beihilfe zur Selbsttötung künftig unter Strafe zu stellen. Das beziehe sich ausschließlich auf die auf Gewinnerzielung angelegte Sterbehilfe, sagte die als künftige Justizministerin gehandelte FDP-Politikerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger der dpa. Man wolle denen das Handwerk legen, die sich das bezahlen lassen und gewerbsmäßig betreiben. Sterbehilfe-Gesellschaften oder Verbände zum humanen Sterben, die Lebensmüde oder Mitglieder im Spannungsfeld von Suizidhilfe und – prophylaxe kostenfrei beraten oder unterstützen, sollen davon ausdrücklich nicht betroffen sein. Dies könnte einer Legitimierung und positiven Bewertung solcher Aktivitäten gleichkommen und stieß bei der Deutschen Hospizstiftung auf Kritik stieß.


http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=291412&docClass=NEWS&site=Beck%20Aktuell&from=HP.10