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Psychiater für und gegen assistiertem Suizid / Verurteilung von Dr. P. Baumann

10. Nov 2008

 

06.07.2007
Urteil im Basler Sterbehilfe-Prozess
BASEL Der Zürcher Sterbehelfer Peter Baumann muss hinter Gitter. Das Basler Strafgericht hat ihn wegen vorsätzlicher Tötung zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, davon zwei Jahre auf Bewährung.

Mit seinem Urteil liegt das Gericht unter dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft. Diese hatte für den 72-jährigen pensionierten Psychiater und Präsidenten des Vereins SuizidHilfe Schweiz sieben Jahre Freiheitsentzug verlangt. Die Verteidigung hatte vergeblich auf Freispruch plädiert.

Der Prozess gegen den Sterbehelfer hatte am Montag vergangener Woche begonnen. Zu beurteilen hatte die Kammer des Strafgerichts drei Fälle von Sterbehilfe.


Prozess gegen Schweizer Psychiater Peter Baumann wegen dreifacher Suizidbeihilfe: Dreifache Suizidhilfe


Psychiater warnen (10.11.2006 in: Deutsches Ärzteblatt):

aerzteblatt.de