PV-Gesetz – Kongress VORJURLIFE – Gebuehren und Qualitaet
Die Sachlage durch das neue Patientenverfügungsgesetz
Im Rahmen des dritten Betreuungsrechtsänderungsgesetzes wurden in den §§ 1901a ff BGB die Kompetenzen des Betreuers bzw. Bevollmächtigten, des Arztes und die Rolle des Betreuungsgerichtes festgelegt. Insbesondere gewinnt die Stellung des legitimierten Patientenvertreters (Betreuers bzw. Bevollmächtigten) starke Bedeutung. Das Betreuungsgericht (bisher: Vormundschaftsgericht) ist nur in Konfliktfällen über die Auslegung des Patientenwillens bzw. der Patientenverfügung (Patientenverfügung) anzurufen. Existiert keine Patientenverfügung oder sind deren Festlegungen nicht der aktuellen Situation zurechenbar, erfolgt eine Entscheidung aufgrund des mutmaßlichen Willens des einwilligungsunfähigen Patienten. Der mutmaßliche Willens wird möglichst unter Einbeziehung von Angehörigen und sonstigen Nahestehenden ermittelt, ggf. ist die Mitwirkung bzw. Genehmigung des Betreuungsgerichtes erforderlich.
Rechtsanwalt Dr. Meyer-Götz prophezeit heikle Probleme in der Praxis
Bundeskongress Vorjurlife (27. und 28.11. in Darmstadt) will Lösungen erarbeiten
“… In Zukunft werden die Rechtsfragen der ‘aufgedrängten Behandlung’ mit der Verweigerung der Honorierung die Gerichte beschäftigen. … Hier wird viel Arbeit auf Anwälte und Gerichte zukommen”, so Dr. Heinrich Meyer-Götz, Vorstand der Dresdner Stiftung VorsorgeDatenbank.
Auch die Bewertung eines “formlos möglichen Widerrufes einer Patientenverfügung” wird der richterlichen Auslegung bedürfen. Das Gesetz wirft viele Fragen auf, die in der Praxis beantwortet werden müssen. Um die Chancen der neuen gesetzlichen Regelung für alle Beteiligten optimal zu nutzen, ist verstärkte Aufklärungs- und Beratungsarbeit zu leisten.
Die adäquate Umsetzung eines dokumentierten oder gar nur vermuteten Patientenwillens stellt Ärzte, Juristen, Angehörige, Institutionen etc. häufig jedoch vor heikle Probleme. Diese lösen Ängste und Unsicherheiten aus. Die fehlende Fokussierung allen Handelns im Gesundheitsbereich auf den Patientenwillen belastet das Gesundheitssystem und die öffentlichen Haushalte zudem mit vermeidbaren Kosten in Milliardenhöhe.
Um hier Klarheit zu schaffen haben die Messe Frankfurt Ausstellungen GmbH, Wiesbaden, eine Tochtergesellschaft der Messe Frankfurt, gemeinsam mit der Stiftung VorsorgeDatenbank, Dresden, dem Kommunikationsdienstleister PANAMEDIA, Wiesbaden und der Deutschen Diabetes-Stiftung, München beschlossen, einen Kongress mit dem Namen VORJURLIFE (Abkürzung für Vorsorge/Juristik/Life, mehr Infos auf http://www.vorjurlife.de) zum Thema “immaterielle Lebensvorsorge” zu veranstalten. Der Kongress findet erstmals am 27. + 28. November 2009 im Wissenschafts- und Kongresszentrum Darmstadtium, Darmstadt statt.
Der Bundeskongress ist eine einmalige Gelegenheit für Juristen, fachübergreifend mit Ärzten/Kliniksmanagement, Verbänden, Versicherungen, Krankenkassen, dem DRK, Hospizstiftungen u.v.m. offen über diese Fragen nachzudenken und praxistaugliche Lösungen zu erarbeiten.
Erste renommierte Referenten für “vorjurlife” stehen bereits fest:
- Dr. Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof, XII, Zivilsenat, zuständig für Entscheidungen zum Familen- und Betreuungsrecht.
- Dr. Michael de Ridder, Chefarzt der Rettungsstelle des Vivantes Klinikums am Urban, Berlin, der u.a. mit dem Flechtheim-Preis des Humanistischen Verbandes Deutschlands, Landesverband Berlin (HVD Berlin) und der Humanismus Stiftung ausgezeichnet wurde.
- Wolfgang Putz, Rechtsanwalt in München mit ausschließlicher Tätigkeit im Medizinrecht mit den Schwerpunkten Arzthaftungs- und Patientenrecht am Ende des Lebens, Lehrbeauftragter an der Ludwig-Maximilians-Universität München für Medizinrecht und Medizinethik. Berater von Krankenhäusern, Krankenversicherungen, medizinischen Fachredaktionen sowie des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz.
- Prof. Dr. Giovanni Maio, seit April 2006 Direktor des Instituts für Ethik und Geschichte der Medizin in Freiburg. Seit 2006 Mitglied der Ethikkommission der Landesärztekammer. Seit 2007 berufenes Mitglied des Ausschusses für ethische und medizinisch-juristische Grundsatzfragen der Bundesärztekammer.
- Prof. Dr. Christian Rumpf, Rechtsanwalt in Stuttgart für türkisches Wirtschaftsrecht, Schiedsgerichtsbarkeit, deutsches und internationales öffentliches Recht (Deutsch, Englisch, Türkisch, Französisch)
Ein zusätzlicher Höhepunkt des Kongresses “vorjurlife” ist die Verleihung des MedienPREISES “Gesundheit durch Vorsorge” am 28.11., den die Deutsche Diabetes-Stiftung gemeinsam mit der ddp Nachrichtenagentur verleihen wird.
Dauerkarte: 345 Euro, Tageskarte: 280 Euro
Mehr Infos und Kontaktdaten siehe Quelle:
Gebühren und Leistungen
Öffentliche Debatte um Qualität von Patientenverfügung und Beratung
In der öffentlichen Debatte zeichnet sich ein anderer Trend ab: Nicht die juristische Auseinandersetzung im Nachhinein, sondern die Qualität der Patientenverfügungsberatung steht hier im Vordergrund auch um die Einschaltung von Rechtsanwälten und Gerichten zu vermeiden. Doch ist das Thema Gebühren auch im nicht-juristischen Bereich auf einmal auf der Agenda seitdem die niedergelassenen Ärzte die Summe von ca. 235 Euro für eine qualifizierte Patientenverfügung ins Spiel gebracht haben.
Hinzu kämen wohlmögliche Verwahrungsgebühren. Doch wer den Umgang mit Patientenverfügung als Praxisprozess begreift, der von Beratung über laufende Anpassung bis zur klinischen Umsetzung reicht, dürfte den Sinn einer zentralen Hinterlegungsstelle oder Vorsorge-Datenbank skeptisch sehen.
Aktuelle Medienbeiträge zu Qualität und Gebühren bei Patientenverfügungen (Beratung, Formulierungshilfe und Abfassung):
http://www.patientenverfuegung.de/view/aktuelles