PV-Ratgebersendungen / Nachträge / Skandalkündigung in Weilburg
Ratgebersendungen zum neuen Patientenverfügung-Gesetz
Mo, 24.8.09
Was bringt das Gesetz zur Patientenverfügung, welches am 1.9.2009 in Kraft tritt? Was ist neu? Welche vermeintlich juristisch-wasserdichten oder wohlklingenden Formulierungen sind praktisch unwirksam oder gar kontraproduktiv? Wie kann ich das selbst überprüfen? Welche Modelle sind zu empfehlen?
Als Gast im Studio die Expertin Gita Neumann von der Zentralstelle Patientenverfügung vom Humanistischen Verband Berlin im rbb, ab 18.30 Uhr
Sa, 29.8.09
Der ARD-Ratgeber Recht widmet sich einer ähnlichen Problematik. Es kommentiert der Experte für Medizin- und Patientenrecht, RA Wolfgang Putz, München, in der ard, ab 17.03 Uhr
Nachgetragen: Ärzte wollen mit IGeL zur Kasse bitten
Unser letzter Patientenverfügung-Newsletter Zur Kasse, bitte … wies nach einer Umstellung technische Probleme auf. Der letzte Teil ist nicht bei allen Nutzern angekommen. Deshalb hier noch einmal:
Quelle: Focus online vom 13.8.09:
“… Exakt 235,95 Euro, so der Virchowbund, die Vereinigung der niedergelassenen Ärzte Deutschlands, soll die ärztliche Beratung kosten, die der Gesetzgeber empfiehlt, um eine Patientenverfügung zu erstellen. …
… Für die 235,95 Euro will der Virchowbund zweimal 45 Minuten informieren, die Lebens- und Krankheitsdaten aufnehmen, eine körperliche Untersuchung durchführen und dabei unter anderem feststellen, ob die Betroffenen einsichts- und entscheidungsfähig sind. Außerdem will er den Verwaltungskram erledigen. Die Planung des Lebensendes sozusagen als IGeL (individuelle Gesundheitsleistung). Denn die Kassen betrachten diesen Akt als medizinisch nicht notwendig und wollen nicht zahlen. …
Das Gespräch über den persönlichen Hintergrund, sollte man meinen, individuelle Risikofaktoren, familiäre und berufliche Umstände, selbst die Werteinstellungen sollte immer zur Arzt-Patienten-Beziehung gehören … Doch lässt der Virchowbund-Vorschlag eher vermuten, dass das Aufklärungsgespräch in eine Art pedantischen Abhakmodus führt, eine Multiple-Choice-Prüfung fürs Lebensende. …”
Mehr siehe aktuelle Meldung vom 07.08.2009
Bedenken haben auch der Humanistische Verband Deutschland (HVD) und die Deutsche Hospizstiftung (DHS) geäußert. Der HVD erklärte, auf gemeinnütziger Basis seit 15 Jahren Patientenverfügungsmodelle anzubieten, bei denen Gebühren von 0 bis max. 96 Euro anfallen mit zeitlich unlimitierter Beratungsleistung. Die DHS bezeichnete die vom NAV-Virchow-Bund jetzt angekündigten ärztlichen Gebühren von rund 235 Euro als deutlich überzogen und warf den niedergelassenen Medizinern gar Geldschneiderei bei Beratungshonoraren für Patientenverfügungen vor.
Wertvolle Zuschriften mit Leitfäden zum Patientenverfügung-Newsletter Umstrittener Ernährungsstatus von Sterbenden
Dafür möchten wir uns bei unseren Leser/innen bedanken, hier eingestellt.
Skandalkündigung eines Chefarztes, der rechtlich und ethisch geboten Schwerstkranken sterben ließ
Ankündigung: An dem skandalösen Fall des Chefarzt Dr. E., dem völlig schuldlos vom Kreis als Träger des Kreiskrankenhaus Weilburg gekündigt wurde, bleiben wir dran. Die Zentralstelle Patientenverfügung des Humanistischen Verbandes überlegt eine Solidaritätsadresse. Wer sich daran zu beteiligen gedenkt, kann sich melden unter:
mail@patientenverfuegung.de. Eine Reihe von Dokumenten zu diesem Fall liegen dieser Patientenverfügung-NL-Redaktion inzwischen vor.