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Rechtsanwalt Putz zusammen mit Klientin auf der Anklagebank

21. Apr 2009

Man kann es Courage und patientenrechtliches Engagement nennen, wie es so in Deutschland wohl seines Gleichen sucht:


Der bekannte Münchner Medizinrechtler Wolfgang Putz nimmt in Kauf, selbst als Angeklagter wegen Sterbehilfe ("versuchter Totschlag" oder ein "Tod in Würde"?) vor Gericht zu stehen, auch um eine höchstinstanzliche Klärung beim Bundesgerichtshof herbeizuführen. Er begrüße, so Putz, „trotz alledem", dass dies seit 1994 somit zum ersten Mal erneut in einer Strafsache erfolgen wird. Es geht um die Kappung der Magensonde bei einer Patientin im Pflegeheim. Sie verstarb – nachdem und obwohl sie noch einmal einer künstlichen Ernährung in einer Klinik zugeführt worden war. Deshalb lautet der Strafvorwurf "nur" auf Versuch einer Tötung.

Der Fall:

„ Eine Frau aus Kassel steht seit Dienstag vor dem Landgericht Fulda, weil sie ihrer Mutter im Pflegeheim die Magensonde kappte.

Die 76 Jahre alte Mutter der Angeklagten lag seit fünf Jahren im Wachkoma, als ihre Tochter kurz vor Weihnachten 2007 den Schlauch für die Nährlösung durchtrennte. Zuvor hatte sich die heute 54-Jährige von einem Anwalt beraten lassen. Der habe die Sterbehilfe trotz fehlender Patientenverfügung für unbedenklich erklärt, sagte sie. Der 59 Jahre alte Fachanwalt für Medizinrecht aus München sitzt mir ihr auf der Anklagebank. Der Vorwurf: versuchter Totschlag. … "

Quelle und mehr (mit Prozessvideo vom 21.4.09):

http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/indexhessen34938.jsp?rubrik=36094&key=standard_document_36834652

Die Staatsanwältin sagte gegenüber dem hr:

Es sei erstmalig zu klären, was im Fall zulässig ist, wenn das Pflegeheim sich weigert, der Anweisung zum Verzicht auf künstliche Ernährung aufgrund des vor Jahren mündlich geäußerten Patientenwillens nachzukommen: Darf eine bevollmächtigte Angehörige dann, ärztlich und juristisch beraten, selbst aktiv werden („Schlauch kappen") oder bedarf dazu vorab eines zivilrechtlichen Procederes und letztlich der Zustimmung durch das Vormundschaftsgericht? Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung streben durch Revision eine höchstinstanzliche Klärung an.

Dies ist im Übrigen eine Frage, die auch bei einer gesetzlichen Regelung der Patientenverfügung im Rahmen des Betreuungsgesetztes zu klären wäre.
Dies fordert besonders nachdrücklich die Deutsche Hospizstiftung vom Gesetzgeber – bis Juni wäre maximal noch die Möglichkeit im Bundestag dazu.

Siehe zum Prozess mit Prozessfotos auch:
http://www.osthessen-news.de/beitrag_A.php?id=1165013

 



Zur Vertiefung der Frage der künstlichen Ernährung bei Komapatienten:
http://www.focus.de/panorama/reportage/focus-reportage-heikos-zweiter-tod_aid_391313.html