Renommierter Beck-Rechtsberater bewertet Patientenverfügungs-Angebote
‘Dieses spannende Lesebuch (ist) weit mehr als ein Rechtsratgeber Ein Buch, das ‘das Leben geschrieben hat’, denn es bringt zu jedem angesprochenen Problem faszinierende und erschütternde ‘Fälle’ (Menschengeschichten’, so lobt Dr. med. Gustava Everding, Vorsitzende des Christopherus Hospizvereins München, im Vorwort das 2003 erschienene Buch ‘Patientenrecht am Ende des Lebens’. Autoren sind die beiden medizinrechtlich orientierten Rechtsanwälte Wolfgang Putz und Beate Steldinger. Sie haben in unzähligen Fällen das ‘Sterbenlassen’ von Patienten, die diesen dringenden Wunsch hatten, mit juristischen Mitteln erst erkämpfen müssen. Ihre folgenden Bewertungen zu Patientenverfügungs-Angeboten können in die Kategorien ‘mangelhaft’, ‘gut’ und ‘zwiespältig’ eingeteilt werden. Das Taschenbuch ist in der renommierten Reihe ‘Beck-Rechtsberater’ erschienen.
Als mangelhaft verworfen
Im Kapitel ‘Regelungsinhalt einer Patientenverfügung’ geben Putz und Steldinger kritische Hinweise zu verschiedenen Angeboten. Es werden zur Absicherung der eigenen Wünsche untaugliche Formulierungen als Beispiele genannt, die zu vermeiden sind, weil sie viel zu vage, rechtlich nicht umsetzbar und ggf. sogar gefährlich sind:
Beispiel:
‘wenn Ärzte festgestellt haben, dass ich kein menschenwürdiges Leben mehr führen kann ‘
oder:
‘ Für den Fall, dass ich durch Krankheit, Unfall oder sonstige Umstände zur Bildung oder Äußerung meines Willens nicht mehr in der Lage bin, erkläre ich hiermit: Ich lehne aktive Sterbehilfe ab, aber ich will auch nicht, dass mein Leben um jeden Preis verlängert wird’. (Putz und Steldinger, a. a. O. S. 107) Kritisiert wird die Christliche Patientenverfügung. Für den Fall, dass z. B. eine schwere Gehirnschädigung den Tod nicht herbeiführt, dass dieser Zustand also unter künstlicher Ernährung noch jahrelang andauert, ‘bietet diese Patientenverfügung keine Regelungsmöglichkeit. Genau das wollen aber alle auch die katholischen Verwender des Formulars fast ausnahmslos regeln, wie wir bei unzähligen Vorträgen bestätigt bekamen.’ (Putz und Steldinger, ebd., S. 112). Dieses Formular ist nach Angaben der Kirchen insgesamt etwa 1,5 millionenfach in Umlauf gebracht worden, der Text wird vorzugsweise auch von bayrischen Notaren verwendet.
Als gut empfohlen
Der einzige Ansatz, der im Beck-Rechtsberater Patientenrechte als uneingeschränkt positiv bewertet wird, ist der des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD). Die knappe Beschreibung lautet wie folgt: ‘Dieser Organisation geht es um eine möglichst individuell formulierte Patientenverfügung. Damit diese dennoch rechtlich korrekt ist, wird den Interessenten gegen Erhebung einer Gebühr ein umfassender Fragebogen zur individuellen Wertanamnese zugesandt. Die Antworten werden vom Humanistischen Verband in eine juristisch korrekt formulierte Patientenverfügung eingearbeitet und fälschungssicher als Dokument hergestellt.’ (ebd. S. 111)
Hintergrund: Der gemeinnützige Humanistische Verband bietet jedem Interessierten kostenlose Beratung an (telefonisch, per E-Mail oder in regionalen Beratungsstellen. Tel. der Zentralstelle in Berlin: 030 613904-11). Siehe: www.patientenverfuegung.de. Der Fragebogen des HVD ist bis heute insgesamt 380.000 Mal abgerufen bzw. zugeschickt worden. Zusätzlich wird eine individuelle Dokumentenabfassung angeboten. Denn der 4-seitige Fragebogen mit seinen Ankreuzvarianten und Freizeilen ist selbst kein fälschungssicheres Dokument. Außerdem sind bei der Auswertung durch den HVD noch eventuelle Widersprüche und Unklarheiten durch Nachfrage auszuräumen. Das Patientenverfügungs-Dokument besteht dann nur aus einem einzigen doppelseitigen Blatt mit integrierter Vollmacht. Im Beck-Rechtsberater ebenfalls empfohlen und auch abgedruckt ist die ‘Bayrische’ Patientenverfügung des Bayrischen Staatsministeriums der Justiz.
Siehe: www.justiz.bayern.de, Bestell-Tel.: 089 652007 (ca. 400.000 Mal abgerufen bzw. verschickt worden). Hieran haben u. a. RA Putz sowie HospizvertreterInnen und Palliativmediziner wie z. B. PD Dr. G. D. Borasio mitgewirkt. Die Unterlagen bestehen aus mehreren Varianten. Allerdings seien, so Putz und Steldinger, besonders schwierige wie häufige Konstellationen ‘in die Formulare des Bayrischen Staatsministeriums der Justiz nicht aufgenommen’: Es handelt sich um die vielen Menschen, die zwar nicht akut krank sind, vielleicht aber an einer Vielzahl von chronischen Beschwerden leiden und altersbedingt kontinuierlich ‘abbauen’. Im Hinblick darauf, so die Autoren des Rechtsratgebers, ‘muss jeder Mensch selbst überlegen, wann er eine Einstellung der künstlichen Lebensverlängerung wünscht, ob er dies überhaupt regeln will, an welchen Anknüpfungstatsachen er ein gewünschtes Verhalten von Ärzten und Pflegekräften festmachen will.’ (ebd., S. 103)
Als zwiespältig beschrieben
Zeitgemäße Ansätze müssen verschiedene Wahlmöglichkeiten zum Ankreuzen, als Textbausteine oder als Gesamtvarianten enthalten. Dabei warnen die Autoren allerdings vor einer ‘unübersehbaren Menge von Textbausteinen zur individuellen Kombination’. Es sei die Gefahr gegeben, dass dies ‘zu widersprüchlichen Regelungen führen kann’ und dass es zu einer ‘Vermischung von Texten verschiedener Ebenen und zusätzliche Formulare’ kommt. Unbedingt abzulehnen seien ‘unscharfe, verwirrende und vermischte Formular-Kombinationen.’ Damit würden zwangsläufig Probleme bei der praktischen und juristischen Durchsetzbarkeit entstehen. (ebd. S. 111)
Beck-Rechtsberater im dtv: Patientenrechte am Ende des Lebens Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, selbstbestimmtes Sterben. Von Wolfgang Putz und Beate Steldinger. Preis: 10,50 Euro