Rh.-Pfälz. Justizminister Mertin (FDP): Votum der Ethik-Enquête “unzumutbar”
Quelle: Presseerklärung vom 10.03.2005:
Mertin: Enquête-Kommission missachtet Selbstbestimmung der Patienten
“Mit deutlichen Worten kritisierte der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin heute den Zwischenbericht der Enquête-Kommission Ethik und Recht der modernen Medizin’. “Wer die Reichweite von Patientenverfügungen in dieser Weise einschränkt, missachtet die Rechte und Wünsche der Patienten. Patientenverfügungen müssen grundsätzlich in jeder Krankheitsphase Wirksamkeit entfalten. Wir dürfen nicht zulassen, dass die Patienten entmündigt werden”, erklärte Mertin in Mainz.
Der Minister bezeichnete es als unzumutbar, dass die Mehrheit der Enquête-Kommission den Anwendungsbereich der Patientenverfügungen radikal einschränken will. Nach deren Votum sollen Patientenverfügungen über lebenserhaltende Maßnahmen nur gelten, wenn die Krankheit bereits einen unumkehrbar tödlichen Verlauf genommen hat. “Das ist genau die Einschränkung, die die Menschen nicht wollen. Es kann doch nicht sein, dass ein Patient klar festlegt, was er im Krankheitsfall will, und dann aber doch Dritte entscheiden, was der Betroffene zu wollen hat. Eine dann mögliche Zwangsbehandlung würde das Selbstbestimmungsrecht völlig aushöhlen”, so Mertin. Vielmehr müsse das Recht der Patienten im Mittelpunkt stehen, über die Reichweite der medizinischen Behandlung grundsätzlich selbst zu bestimmen.
“Wenn ein künftiger Entwurf das Votum der Enquête-Kommission übernimmt, verliert die Patientenverfügung entscheidend an Bedeutung. Sie wird ein Papier ohne Wert'”, betonte der Minister. Der in einer Patientenverfügung klar zum Ausdruck gebrachte Patientenwille müsse grundsätzlich für jeden Zeitpunkt einer Krankheit gegenüber Ärzten, Betreuern und Verwandten verbindlich sein. Sonst bestehe die große Gefahr, dass lebensverlängernde Maßnahmen auch gegen den Willen der Patienten aufrecht erhalten werden können. Diese Position hatte auch die Bioethik-Kommission des Landes Rheinland-Pfalz und die vom Bundesjustizministerium eingesetzte Arbeitsgruppe “Patientenautonomie am Lebensende” eingenommen.
Nach Mertins Auffassung soll eine Patientenverfügung grundsätzlich formfrei wirksam sein, aber eine absolute Bindungswirkung für Angehörige, Ärzte und Betreuer nur dann erfahren, wenn sie schriftlich verfasst und klar formuliert ist. “Dann muss sie aber auch zu jedem Zeitpunkt der Erkrankung gegenüber allen Beteiligten gelten und darf nicht durch gesetzliche Vorgaben ausgehöhlt werden”, so der Minister. Dies hatte die Bioethik-Kommission des Landes Rheinland-Pfalz bereits im April in ihrem Abschlussbericht zur Thematik Sterbehilfe und Sterbebegleitung’ empfohlen.”