Richter machen sich strafbar, wenn sie Patientenverfügungen missachten
Entscheidung des Generalstaatsanwaltes in Nürnberg:
Richter machen sich strafbar, wenn sie Patientenverfügungen missachten
Um Haaresbreite entkam ein Straubinger Vormundschaftsrichter einer Bestrafung wegen Körperverletzung im Amt, weil er eine Patientenverfügung missachtet hatte. Das Verfahren wurde nur deshalb eingestellt, weil es zu der richterlich angeordneten Amputation eines Beines nicht mehr kam, da sich die Ärzte geweigert hatten, den Eingriff durchzuführen. So konnte die Patientin an ihrer Krankheit versterben, wie sie es in ihrer Patientenverfügung gewünscht hatte. (Aktenzeichen 4 BerL 144/07 Generalstaatsanwalt Nürnberg, Verfügung vom 15.01.2008).
Die Entscheidung bestätigt, dass die Rechtslage zur Verbindlichkeit von Patientenverfügungen klar ist. Mit einer Patientenverfügung kann man rechtsverbindlich Behandlungen untersagen, unabhängig von Art, Schwere und Stadium der Erkrankung (keine sog. “Reichweitenbegrenzung”).
Mitgeteilt von Medizinrechtliche Sozietät Putz & Steldinger München
Den Originaltext der Entscheidung können Sie auf telefonische Anforderung (089 / 65 20 07) per Fax erhalten.
Nachlese: Gegendarstellung des betroffenen Vormundschaftsgerichtes und Replik darauf von RA Putz: Gegendarstellung und Replik