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Riskante Patientenverfügungen – ernüchternde Bilanz nach einem Jahr neuem Gesetz

14. Jun 2010

Ernüchternde Bilanz

Ein Jahr ist es jetzt her, dass der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Patientenverfügungen beschlossen hat, und zwar ohne deren Verbindlichkeit etwa auf den Sterbeprozess oder einen irreversiblen Bewusstseinsverlust zu beschränken. Das heißt, dass die vorsorgliche Willenserklärung eines Volljährigen zu medizinischen Behandlungen in jeder Situation zu befolgen ist. Das gilt aber nur, wenn diese Situation – und möglichst auch die dann gewünschten bzw. abgelehnten Maßnahmen – konkret benannt worden sind. Eben an dieser Bedingung hapert es, das erfährt Gita Neumann, Beauftragte des Humanistischen Verbandes für Patientenverfügungen, immer wieder.

Seit vielen Jahren warnt der Verband auf der Homepage www.patientenverfuegung.de vor Formularen und vor allem auch notariell abgefassten Pauschaltexten. Nun scheinen sich endlich auch die Medien der Thematik anzunehmen, dass scheinbar sichere Patientenverfügungen sich im Ernstfall als riskant erweisen können. Für Report Mainz ist ein Aufklärungsbeitrag darüber vorgesehen und der SPIEGEL berichtet über den folgenden Fall.

Alptraum für Familie B.

Friedrich B., ehemaliger Polizeibeamter wird von seinem Sohn als altmodischer Patriarch und außerordentlich aktiver Mensch geschildert, der nichts dem Zufall überlassen wollte: 2008 hatte der damals 86jährige vor einer Herzklappen-Operation mit juristischer Hilfe eine Patientenverfügung verfasst. Sie sollte im Ernstfall ein würdiges Ableben ohne Apparatemedizin garantieren. Doch der Wunsch nach einem selbst bestimmten Ende wurde zum Alptraum für die Angehörigen, als der 88jährige in diesem Jahr nach einer schweren Gehirnblutung mit halbseitiger Lähmung ins Krankenhaus eingeliefert wurde. Reaktionen zeigte er scheinbar keine mehr. Doch wenn ein Arzt ihn laut genug ansprach, vermochte er noch manchmal – die Augen zu öffnen. Um als wahrscheinlich irreversibel geschädigt zu gelten, konnte er noch einen Hauch zuviel, wie sein Sohn erfahren musste.

 

Entwicklungspotential als Fluch

Die Ärzte von Herrn B. befanden jedenfalls, dass er eine Klinik für neurologische Frührehabilitation zu verlegen sei, man ihn deswegen auch nicht im Krankenhaus von lebenserhaltenden Maßnahmen abkoppeln dürfe. Künstlich ernährt wurde er provisorisch bzw. vorübergehend mittels Nasensonde. Zwei Wochen lang habe man mit keinem Arzt reden können, klagt Sohn Thomas B. Während der Hausarzt signalisiert hatte, dass “da nichts mehr zu machen ist”, hieß es nach der Überführung des Patienten in die Reha, man sähe durchaus noch Entwicklungspotential.

Stundenlang knetete die Ehefrau Rosa B. die schmal gewordene Hand ihres früher stattlichen Gatten, sprach ihm gut zu. “Er war im Dauerschlaf, ohne jede Reaktion”, erinnert sich Sohn Thomas, der keinen Zweifel daran hat, was sein Vater in dieser Situation wollte: sterben. Stattdessen verpasste man Friedrich B. mit Erlaubnis der bevollmächtigten Ehefrau einen Luftröhrenschnitt, da er andernfalls zu ersticken drohte. Er röchelte, das Absaugen der Sekrete bereitete ihm offensichtlich Schmerzen.

Der Ernstfall war eingetreten, sein Leben wurde medizinisch verlängert, obwohl er und die Familie meinten, dass dies mit seiner Patientenverfügung ausgeschlossen sei. Tatsächlich führt das Dokument exemplarisch Situationen auf, in denen Friedrich B. auf lebenserhaltende Maßnahmen verzichten wollte – auf künstliche Ernährung, Flüssigkeitszufuhr oder Beatmung, Dialyse und Antibiotika. Doch unter welchen Bedingungen dies nur gelten soll, das wird von medizinischen Laien stets übersehen und nicht begriffen, weiß Gita Neumann vom Humanistischen Verband.

Die Zwei-Ärzte-Bedingung

Die Bedingung in der Standard-Patientenverfügung nach dem Muster der Justizministerien des Bundes und der Bayerischen Staatsregierung lautete:

Wenn zwei Ärzte unabhängig voneinander die Fähigkeit, “Einsichten zu gewinnen, Entscheidungen zu treffen und mit anderen Menschen in Kontakt zu treten”, als “unwiederbringlich erloschen” einschätzen. Die Familie fand nicht einmal einen behandelnden Arzt, der diagnostiziert hätte, dass dies auch nur aller Wahrscheinlichkeit der Fall sei geschweige denn einen zweiten erfahrenen Kollegen. Dabei soll diese Bedingung davor schützen, nur weil ein Arzt es so meint, vorschnell aufgegeben zu werden. 

Sohn Thomas, selbst in den Sechzigern, hält es hingegen für “eine Anmaßung der Ärzte, solche Menschen zum Leben zu zwingen. Sie geben vor, Leben zu verlängern, doch sie produzieren nur Leid. Wir sind zu Tode verwaltet.”

Dabei kann es für die Ärzte durchaus heikel erscheinen, eine Patientenverfügung so zu interpretieren, dass der Betroffene gar nicht gewusst hat, wie eng und restriktiv sie formuliert ist. Sollen sie dann den Äußerungen der Angehörigen Glauben schenken?

Eugen Brysch von der Deutschen Hospizstiftung warnt entschieden vor “Selbstjustiz am Krankenbett” und sieht die Rolle der Angehörigen am Lebensende durchaus kritisch: “Darf ich über die Würde eines anderen Menschen bestimmen, weil ich es nicht ertragen kann, ihn leiden zu sehen? Entscheidend ist der Wille des Patienten, nicht das, was Angehörige glauben!” Er sei “immer alarmiert”, wenn andere behaupteten, zu wissen, was der Patient will.

Anders ist das Herangehen von Gita Neumann, Beauftragte für Patientenverfügungen des Humanistischen Verbandes: In einer Patientenverfügung von Hochbetagten sollte die Diagnose irreversibler Bewusstseinsverlust als Voraussetzung für einen Behandlungsverzicht gut überlegt sein, meint Neumann. Seit Jahren weisen wir darauf hin, dass damit z. B. Formen einer nur mittelschweren Demenz oder Gehirnschädigung nicht abgedeckt sind. Es stellt sich die Frage, ob eine Pflegeheimbewohnerin, die etwa auf die 90 oder 100 zugeht, nicht besser künstliche Ernährung und Intensivmedizin in jedem Fall ausschließen sollte, d. h. ohne eine Situations-Bedingung dazu zu benennen. Denn diese ist i.d.R. interpretationsbedürftig, führt zu Missverständnissen und dazu, dass die Angehörigen am Ende ohne verlässliche Helfer/innen dastehen.” 

Der Grund: Von ihnen werden dann nämlich rechtliche Risiken gefürchtet und sie wollen nicht als Mitwirkende gelten, wenn Verantwortung über Leben oder Tod zu übernehmen ist.

Familie steht ohne Pflegehelfer da

Genauso ergeht es tatsächlich auch Familie B. Zwei Monate weilt Ehefrau Rosa weiterhin am Krankenhausbett, hofft auf einen wachen Blick. Die Ärzte drängen nun zum Eingriff für eine dauerhafte PEG-Magensonde, denn der Patient soll entlassen werden. Im Krankenhaus darf er weder sterben noch bleiben. Die Familie sucht nach einem Hospizplatz – vergeblich. Schließlich nimmt Rosa B., selbst schon eine Greisin, ihren Friedrich mit heim, pflegt ihn allein zu Tode, denn auch kein Hauspflegedienst findet sich dazu bereit. Sie klebt Morphiumpflaster auf seinen Rücken, glücklicherweise übernimmt der Hausarzt die Betreuung seines Patienten, der – ohne künstliche Ernährung – immer ruhiger wird. Am achten Tag gleitet er um 9 Uhr morgens “ohne Kampf und Krampf” aus dem Leben.

Quelle: http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,698186,00.html

 

Aufklärungs-Aktionen im Juni / Juli zum 1. Jahrestag des Patientenverfügungsgesetzes

Es gibt bundesweit zahlreiche Veranstaltungen, vom (Vorsorge-)Tag der offenen Tür bis zum Experten-Infotelefon (speziell zur Demenzvorsorge), siehe: http://www.patientenverfuegung.de/info-datenbank-kostenfreie-verantaltungen

Der Humanistische Verband kündigt an, aufgrund einer erneuten sehr großzügigen Geschäftsspende – zeitlich befristet – kostenfrei Materialmappen zur Erstellung von individuellen Patientenverfügungen an Multiplikatoren abgeben zu können.

Hier ein nachdenklich stimmender Bericht von einem Beratungstag für Hochbetagte

Am letzten Sonntag, den 14. Juni gab es bereits einen Tag der offenen Tür in einer Berliner Seniorenresidenz zur Überprüfung von Vorsorge-Dokumenten. Gita Neumann vom Humanistischen Verband berichtet:

Es war wohl der Besonderheit des gut situierten Publikums geschuldet: Alle vVorsorgen, die uns von den Bewohner/innen – im Alter von 85 bis 102 Jahren vorgelegt wurden, waren von Notaren abgefasste Urkunden. Inhaltlich vertrauten die Verfügenden voll und ganz auf diese Texte ihrer Notare, die ihnen durch Vermögensangelegenheiten gut bekannt waren. Was wollten die Ratsuchenden also überhaupt überprüfen lassen?

Die häufigste Frage an uns bezog sich darauf, ob das Patientenverfügungs-Gesetz von 2009 etwa neue Formvorschriften mit sich brächte, ob der Arzt ihnen jetzt regelmäßig die noch vorhandene Willensfähigkeit bescheinigen müsste was eine Dame auch tatsächlich auf der Notarurkunden mit Unterschrift ihres Arztes hatte vornehmen lassen. Fast alle Dokumente befanden sich in amtlicher oder notarieller Verfahrung und waren teilweise für die Betroffenen gar nicht mehr zugänglich in zwei Fällen hatten die Betroffenen selbst nur Kopien zur Verfügung.

Bei Sicht der Dokumente bot sich mir in erschreckender Weise immer das gleiche Bild: Seitenweise Ausführungen zur Vollmachtsausübung, ersatzweise zur Betreuung, zu Vermögens- und Grundstücksangelegenheiten, In-sich-Geschäften usw. – dann ganz wenige Zeilen zur Patientenverfügung. Diese Zeilen waren bis auf eine Ausnahme der mir vorgelegten Dokumente völlig mangelhaft, sie enthielten etwa Angaben zur Organspende oder Zustimmung zu noch in Erprobung befindlichen medizinischen Versuchsverfahren – dafür aber kein Wort zur künstlichen Ernährung (bzw. deren Unterlassung) oder zur Schmerzlinderung. Aber auch die einzige notarielle Patientenverfügung, die sich diesbezüglich an den geltenden Standards der BMJ-Textbausteine orientierte, machten die Ablehnung von lebensverlängernden Maßnahmen an einem mit Sicherheit irreversiblen Bewusstseinsverlust fest.

Ein Eingehen auf persönliche Wertvorstellungen fehlte bei allen vollständig.

Die Verfügenden selbst versicherten mir demgegenüber, in ihrem Alter wünschten sie unter keinen Umständen mehr eine künstliche Ernährung oder irgendeine Intensivmaßnahme, wenn sie z. B. dement würden oder einen Schlaganfall erlitten. Die Beratungen verliefen aus meiner Sicht ziemlich frustrierend und unbefriedigend. Sie wären wahrscheinlich nur in Anwesenheit der Bevollmächtigten sinnvoll gewesen von denen zeigte sich aber niemand. So beharrten die Verfügenden, einige davon arg schwerhörig, darauf, man hätte doch extra den Notar X Y hinzugezogen, ihre Bevollmächtigten würden deshalb über alles genau Bescheid wissen und mit Sicherheit auch durchsetzen.

Sicher ist dies aber mitnichten, zumal die Zeilen zur Patientenverfügung die ja eine entgegen gesetzte Sprache sprechend später zusammen mit dem  Vollmachtsdokument vorgelegt werden. Beim Aufsetzen einer Patientenverfügung missachten Notare allzu oft fahrlässig oder schuldhaft die Interessen ihrer Mandanten, die ihnen völlig vertrauen. Das müsste m. E. öffentlich an den Pranger gestellt werden.

Stattdessen interessieren sich Medienvertreter, die bei uns anfragen, immer nur dafür, ob sich nicht irgendwo ein Arzt doch wieder über eine Patientenverfügungen hinweggesetzt hat offenbar scheint ihnen das – bisher – interessanter zu sein als die massiven wirklichen Probleme.

 


 

 

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