Schmerzmittelabgabe im ambulante Notfall zukünftig direkt durch Ärzte
Berlin – Künftig soll es in der ambulanten Palliativversorgung erlaubt sein, Patienten dringend notwendige Schmerzmittel unmittelbar zu überlassen. Bislang bedurfte es der Einschaltung eines Apothekers. Mit einer Novelle der Apothekenbetriebordnung und des Betäubungsmittelrechts sollen Ärzte künftig die Möglichkeit haben, an schwer kranke Palliativpatienten dringend benötigte schmerzstillende Medikamente auszugeben. Palliativverbände, Träger von Hospizen wie der Humanistische Verband halten die beabsichtigte Änderung für überfällig:
http://www.diesseits.de/Initiative der bundesregierung-zur schmerzmittelausgabe-palliativ