Schweiz: Palliative Care, Suizidprävention und organisierte Suizidhilfe
Gesetzliche Regelung der Suizidhilfe in der Schweiz gescheitert
Bei der Suizidhilfe in der Schweiz bleibt alles beim Alten. Letzten Herbst hatte der Bundesrat noch schärfere Regulierungsbestimmungen für die legale Arbeit von entsprechenden Organisationen wie EXIT und DIGNITAS angekündigt. Nun verlautet, das in der Schweiz geltende Recht sei hinreichend, um befürchtete Missbräuche zu verhindern.
Als Leerlauf wollte die jetzige Justizministerin Simonetta Sommaruga die tausende Seiten umfassenden Vorarbeiten, Gegen- und Kompromissvorschläge zu einer Neuregelung aber nicht gewertet wissen. Vielmehr sei der jahrelange Weg mit seinen Debatten wichtig gewesen. Der Bundesrat habe sich intensiv mit der Frage befasst, wie die organisierte Suizidhilfe reguliert werden könnte. Zwar habe sich in der Vernehmlassung eine deutliche Mehrheit für eine Regulierung der Sterbehilfe ausgesprochen, sagte Sommaruga.
Konsensfindung war nicht möglich
Es habe aber kein Konsens darüber geherrscht, wie genau die neuen Bestimmungen aussehen sollten. Dass der Bundesrat nun auf eine Regelung verzichte, heiße nicht, dass es keine staatlichen Kontrollen gebe, betonte die Schweizer Justizministerin. Missbräuche könnten geahndet werden, dafür seien die Kantone zuständig.
Nun bleibt also alles wie bisher. Bereits heute müssten suizidwillige Personen urteilsfähig und ausreichend informiert sein, gab Sommaruga zu bedenken. Der Sterbewunsch müsse wohlerwogen, ohne äußeren Druck geäußert und dauerhaft sein. Außerdem sei Suizidhilfe anders als in Deutschland – aus selbstsüchtigen Beweggründen in der Schweiz unzulässig. Profitorientiertes Arbeiten in der Suizidhilfe ist damit schon heute strafbar, sagte die Justizministerin. Dies gelte sowohl für Ärzte und Suizidhelfer als auch für die Verantwortlichen einer Organisation. Und auch Sterbetourismus sei mit den heutigen Regeln nur in beschränktem Ausmaß möglich.
Unlösbares Problem: Sorgfaltskriterien
Die Prüfung der Urteilsfähigkeit und der Profit aber waren die einzigen Punkte, die nach der Vernehmlassung überhaupt noch für eine Regulierung in Frage kamen. Andere Ideen des Bundesrates waren im Vorfeld auf heftigen Widerstand gestoßen und nicht mehr vermittelbar. Besonders umstritten war der Vorschlag, Sterbehilfe nur noch für todkranke Personen zu erlauben. Die Mehrheit wollte auch nicht, dass drei Ärzte einbezogen werden müssen oder dass Sterbehilfeorganisationen keine Gegenleistung erhalten dürfen, welche die Kosten übersteigt.
Quelle u.a.: bernerzeitung.ch/Weg-war-wichtiger-als-das-Ziel
Palliative Pflege wird gefördert
Mit seinem Entscheid bringt der Bundesrat laut Sommaruga zum Ausdruck, dass er das Recht auf Selbstbestimmung stärken will. Dazu gehöre unstrittig nicht nur die Suizidhilfe, sondern auch ein ausgebautes Betreuungsangebot für Menschen mit unheilbaren und lebensbedrohlichen Krankheiten. Der Bundesrat will denn auch die palliative Pflege fördern. Er prüft eine Weiterführung der 2012 auslaufenden nationalen Strategie Palliative Care.
Ferner soll das Departement des Innern die Kantone bei der Einführung des Programms zur Früherkennung von Depressionen unterstützen.
Eine Arbeitsgruppe soll außerdem Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Pflege von unheilbar kranken Angehörigen prüfen. Zur Diskussion stehen etwa Betreuungsurlaub und Betreuungsgutscheine.
Sie finden hier den ausführlichen Endbericht des Schweizer Bundesrates vom Juni 2011
Palliative Care, Suizidprävention und organisierte Suizidhilfe:
http://www.patientenverfuegung.de/files/pdfs/Bericht_BR_2011_Suizidhilfe.pdf
Der Schriftsteller Martin Walser (84) möchte – laut aktuellem STERN – einmal Suizidhilfe für sich in Anspruch nehmen. Er sagt, die scharfe kirchliche Ablehnung sei “noch eine Art Leibeigenschaft übrig geblieben von ganz früher”
Suizidhilfe am besten weiter in dunkler Ecke?
Kritische Stimmen sehen den Schweizer Bundesrat im Irrtum, wenn er meine, dass es bei der gesetzlichen Regulierung der Sterbehilfe nur um die Ahndung von Missbräuchen geht – die tatsächlich bereits heute möglich wäre. Vielmehr wäre es darum gegangen, das Selbstbestimmungsrecht auf Suizid zu normieren.
Hierzu ein Kommentar aus der Südostschweiz:
Dazu gehört, dass sich Chronisch- und Schwerstkranke entscheiden können, ob sie für ihr Lebensende die Palliativmedizin wählen die der Bundesrat fördern will oder aber den Freitod. Die Palliativmedizin staatlich zu fördern, die Sterbehilfe jedoch nicht einmal gesetzlich regulieren zu wollen, hinterlässt den schalen Nachgeschmack, dass jene, die den assistierten Suizid wählen, vom Staat weniger ernst genommen werden. Das Vorgehen des Bundesrats drängt die Sterbehilfe in die dunkle Ecke der Verwerflichkeit doch dort gehört sie in der liberalen Schweiz einfach nicht hin.
Quelle: http://www.suedostschweiz.ch/zeitung/sterbehilfe-gehort-nicht-die-dunkle-ecke-1
Auch in Deutschland bleibt alles wie bisher
Auch in Deutschland scheint ein letztendliches Scheitern aller Veränderungsbemühungen der ja bisher prinzipiellen Straflosigkeit der Suizidhilfe wahrscheinlich. Denn zu sehr klaffen die Vorstellungen auseinander, was wie denn überhaupt geregelt werden soll und wie restriktiv oder liberal die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen zu formulieren wären. Soll eine ärztliche Suizidhilfe nur, wie im US-Bundestaat Oregon der Fall, nach strikter Kriterienprüfung für todkranke Palliativpatienten vorbehalten sein? Oder auch für des Lebens und Leidens müde Hochbetagte? Wer soll darüber entscheiden – ein Psychiater, ein Gremium? Wer übernimmt die Kosten, wer zahlt den Arzt?
Grauzone offiziell erwünscht
Da Suizidhilfe in Deutschland gar nicht im Gesetz vorkommt, stellt sich zudem die Frage, warum und in welchen Ausmaß Ärzte dazu überhaupt gebraucht werden. Für diese ist die Situation, solange ihre jeweilige Landesärztekammer nicht einer Empfehlung des letzten Ärztetages Folge leistet, übrigens ebenfalls weiterhin auch standesrechtlich folgenlos.
Bei einer expliziten Regelung sehen Politiker/innen und auch die Ärzteschaft die Gefahr, die Suizidhilfe über Gebühr zu legitimieren, statt sie lediglich in der Grauzone zu dulden.
Suizidhilfe nicht nur für lebensbedrohlich Kranke
In der Schweiz wird Suizidhilfe auch bei nicht lebensbedrohlich Schwerkranken geleistet. Für Irritationen auch bei Suizidbefürwortern und sehr gemischten Gefühlen hat der folgende Film gesorgt. Er schildert den geplanten und mithilfe von EXIT durchgeführten Suizid eines Menschen, der an seiner psychischen Erkrankung leidet:
http://www.videoportal.sf.tv/video?id=4565f15b-383e-457b-9b09-ea17fad3b56d;DCSext.zugang=videoportal_teaserbox
Die Ausstrahlung eines anderen Doku-Films durch die BBC hat in England für Aufsehen gesorgt:
http://www.ad-hoc-news.de/britischer-fantasy-autor-pratchett-verteidigt-film-ueber–/de/News/22217054
sowie