Schweiz will Gesetzeslücken bei Sterbehilfe schließen
Bern (AP, 17.06.2003) Die Gesetzeslücken bei der indirekten aktiven und passiven Sterbehilfe sollen geschlossen werden. Der Ständerat überwies eine entsprechende Motion. Die Nationale Ethikkommission soll bis im Sommer des kommenden Jahres entsprechende Vorschläge unterbreiten, wie Bundesrätin Ruth Metzler am Dienstag sagte.
Es sei wichtig, die Fragen der Sterbehilfe umfassend anzugehen und zu prüfen, sagte die Justizministerin. Gerade die jüngere Zeit habe gezeigt, dass sich die politische Diskussion noch ausgeweitet habe. Sie verwies dabei beispielsweise auf das Thema Sterbetourismus.
Die Nationale Ethikkommission soll bis im Sommer des kommenden Jahres Vorschläge unterbreiten und dabei auch die Förderung der Palliativmedizin einbeziehen.
Die Kommission biete Gewähr für einen gesamtheitlichen Blick auf diese schwierigen und vielschichtigen Fragen.