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Seit einem Jahr Cannabis auf Rezept

27. Mrz 2018

Bis vor einem Jahr brauchten Patient_innen noch eine besondere Erlaubnis dafür. Seit dem 10. März 2017 ist die Verschreibung von Cannabis-Medizin auf Kassenrezept dank eines neuen Gesetzes leichter geworden. Doch es gibt noch erhebliche Widerstände.

Gita Neumann
Redakteurin des Newsletters Patientenverfügung gita.neumann@humanismus.de

Cannabis gilt als Rauschmittel, das v.a. psychisch abhängig machen kann und ist andererseits eine alte, weltweit verbreitete Heilpflanze. Schwer erkrankte Patienten in Deutschland wissen schon seit langem, dass ihnen wie kein anderes Mittel Cannabis helfen kann, wenn sie an chronischen Schmerzen leiden etwa bei Krankheiten wie Multipler Sklerose, Rheuma oder bei Gewichtsverlust infolge einer Krebs- und Aidserkrankung.

Eines von vielen Positivbeispielen zeigte der mdr.de/wissen am Fall der Beate Kehrenberg aus Freyburg auf. Sie litt jahrzehntelang unter schwerer Arthrose und Weichteilrheuma, was ihr ohne höchstdosierte Opiate und übermäßige Medikation täglich jede Bewegung „zur Hölle“ machte. Doch am Ende half auch das nicht mehr. Seit sie jedoch Cannabis-Tropfen bekommt, kann sie viele ihrer anderen Medikamente weglassen. Beate Kehrenberg hält   eine große Tüte mit Verpackungen ihrer alten Medikamente in die Höhe und sagt dazu: „Asthmaspray! Brauch ich auch nicht mehr so viel. Ich hatte am Tag 17 Tabletten, wobei die eine Tablette gegen die Nebenwirkungen der anderen war. Ist bestimmt ein Kilo.

Cannabis ist aber natürlich kein Wundermittel. Vorsicht geboten ist insbesondere bei Patienten mit einem Risiko für Psychosen oder auch Vorerkrankungen am Herzen. Doch aufgrund staatlicher Freigabeblockade gibt es bisher keine zuverlässigen Forschungsergebnisse zu Wirkungen und Nebenwirkungen. Patient_innen haben erst durch eigene Experimente die Erfahrung gemacht, dass Cannabis bei ihnen sehr positiv wirkt, wo alle anderen Mittel schon versagten. So war es auch der Fall eines schwerkranken Mannes, der die Freigabe von Cannabis durch einen Prozess beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig auslöste.

Freigabe von Cannabis als Medikament – ein langer Weg

2016 hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einem Patienten erlaubt, bei sich zu Hause Cannabis anzubauen. In dem Fall entschied das Gericht im Sinnes des Mannes, der seit 31 Jahren an multipler Sklerose leidet. Er kämpft mit spastischen Lähmungen und depressiven Störungen. Dagegen hilft ihm kein anderes Medikament in gleicher Weise wie Cannabis. Eigentlich hätte er sich damals Medizinalhanf mit einer Ausnahmegenehmigung in der Apotheke kaufen müssen. Doch das konnte er sich nicht leisten. Darum baute er den Hanf jahrelang illegal selbst an – und klagte selbst vor Gericht, um diesen Zustand zu beenden.

Seit 2017 ist es amtlich: Schwer erkrankte Patienten können in bestimmten Fällen Cannabis auf Kassenrezept erhalten, wenn sie beispielsweise an chronischen Schmerzen, Nervenschmerzen, spastischen Schmerzen bei Multipler Sklerose oder an Rheuma leiden. Patienten ohne Therapiealternative erhalten auf ärztliche Verordnung hin getrocknete Cannabisblüten und Cannabisextrakte in hochwertiger Qualität auf Kosten der gesetzlichen Krankenkasse. Der Eigenanbau bleibt gesetzlich verboten. Bis entsprechende Strukturen eines staatlich kontrollierten Cannabis-Anbaus in Deutschland aufgebaut sind, sollen anspruchsberechtigte Patienten mit importiertem Cannabis versorgt werden. Ein Wermutstropfen und Hindernis aus Sicht der Betroffenen könnte der strikte Zusatz “ohne Therapiealternative” sein.

Umsetzung der Regelung bleibt schwierig

Zudem soll es bei Cannabiskonsum ein erhöhtes Risiko geben, an Schizophrenie zu erkranken. Es muss noch erforscht werden, ob der Konsum tatsächlich die Erkrankung auslöst oder ob andere Faktoren verantwortlich für einen Zusammenhang sind. Wahrscheinlich ist, dass bei Menschen, die anfällig für eine Psychose sind, Cannabis als Auslöser wirkt. Viele Ärzt_innen weigern sich unter anderem deshalb, es zu verschreiben. Die Fachmeinungen gehen jedoch in eine andere Richtung. Für Dr. Gerhard Müller-Schwefe, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin, ist Cannabis ein Medikament wie Morphin. In der Ärztezeitung vom Frühjahr 2017 führte er aus:

„Aus unserer Sicht braucht es dafür Ärzte mit einer Querschnittsausbildung, also Kolleginnen und Kollegen, die mit psychischen, funktionellen, orthopädischen, neurologischen und anästhesiologischen Aspekten einer Schmerzerkrankung umgehen können. … Wir brauchen eine intensive Zusammenarbeit mit den Primärärzten. Es geht uns darum, partnerschaftlich zu vereinbaren, welche Aufgaben in der Schmerzdiagnostik und –therapie etwa der Hausarzt übernehmen kann und wie wir sicherstellen können, dass eine notwendige Übergabe an einen Spezialisten problemlos vollzogen werden kann… Bei den Patienten, wo wir eine klare Indikation sehen, werden wir Tetrahydrocannabinol (THC) und in Zukunft sicher auch Darreichungsformen aus Cannabisblüten zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnen können. Zu beachten ist allerdings: Die nicht ganz billige Behandlung schlägt voll im Arzneimittelbudget des verordnenden Arztes durch.“

Einfacher geworden ist es seitdem nicht. Verständlicherweise wird auch in Zukunft Cannabis nicht mal einfach beim Gang in eine Arztpraxis zu verschreiben sein. Aber wie sich gezeigt hat, müssen auch die Apotheker_innen bei Vorlage eines Cannabisrezeptes geschult werden. Für manche Patient_innen ist die neue Regelung ein Segen, doch bei Ärzt_innen, Krankenkassen und Apotheken wird um die Umsetzung immer noch gerungen.

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