Selbstbestimmung am Lebensende 21.02., 18 Uhr Hotel Voltaire Potsdam
Anlässlich der folgenden Veranstaltung wird der Humanistische Verband Deutschlands die neue Broschüre “Standard-Patientenverfügung” nach den Formulierungshilfen des Bundesministeriums der Justiz vorstellen. Es handelt sich um ein Gemeinschaftsprojekt zusammen mit Kooperationspartner, wie z. B. der “Stiftung menschenwürdiges Sterben”, mit Wohlfahrtsorganisationen wie der Volkssolidarität u. a. mehr.
Die DIN-A-4-Broschüre enthält außerdem alle Vollmachten und Formulare (für den Betreuungs- oder Notfall) zum Heraustrennen.
Diskussionsveranstaltung: “Selbstbestimmung am Lebensende. Zur Verbindlichkeit von Patientenverfügungen”
> Ihre Referenten/innen:
Prof. Dr. med. Arne A. KOLLWITZ, ehem. Chefarzt der urologischen Abteilung und ärztlicher Direktor des Sankt-Franziskus-Krankenhauses in Berlin
Klaus KUTZER, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof a. D.
Gita NEUMANN, Humanistischer Verband Deutschlands
Andrea WICKLEIN, Mitglied des Deutschen Bundestages
Moderation: Norbert Kunz
Dienstag, 21. Februar 2006
18:00 21:00 Uhr
NH Voltaire
Friedrich-Ebert-Straße 88
14467 Potsdam
Und wer bestimmt am Lebensende ?
Mit einer Patientenverfügung können Menschen vorsorglich regeln, welche Behandlungen sie im medizinischen Notfall wünschen oder ablehnen. Schätzungsweise 7 Millionen solcher Verfügungen wurden in Deutschland bereits verfasst. Doch wie verbindlich ist ein solches Dokument überhaupt? Und wer entscheidet, falls es Zweifel am darin geäußerten Willen des Patienten gibt? Angehörige, Ärzte oder Gerichte? Wer eine Patientenverfügung abschließt, möchte sicher gehen, dass diese beachtet wird. Zwar hat der Bundesgerichtshof im Jahr 2003 die Verbindlichkeit einer Patientenverfügung bestätigt, allerdings gibt es dazu bislang keine gesetzliche Regelung und die Verunsicherung bei Betreuern, Bevollmächtigten und Ärzten ist nach wie vor groß. Die gesellschaftliche und politische Debatte ist in vollem Gange. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat angekündigt, eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügung bis Mitte 2007 auf den Weg zu bringen, die das Selbstbestimmungsrecht in jeder Phase des Lebens respektiert. Mit der Veranstaltung “Selbstbestimmung am Lebensende. Zur Verbindlichkeit von Patientenverfügungen” wollen wir die öffentliche Diskussion über dieses wichtige Vorsorgeinstrument führen und laden Sie herzlich ein.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Wicklein, Vorsitzende
Ines Büsser, Geschäftsführerin
Verein für Demokratie, politische und kulturelle Bildung Potsdam e. V.
Anmeldung:
telefonisch: 0331-2800074, per Fax: 0331-6012582
per E-Mail: andrea.wicklein@wk.bundestag.de