Sohn heute wegen Tötung verurteilt – er wollte seine Mutter erlösen
Sohn verurteilt – Wille der Mutter im Koma konnte ohne Patientenverfügung nicht ermittelt werden.
Koma und Gehirnschädigung: Kein automatisches Mitspracherecht von Angehörigen!
Braunschweig. Ein 26-Jähriger ist zu drei Jahren Haft verurteilt worden, weil er seine seit sieben Jahren im Koma liegende Mutter getötet hat. Kein Fall von Sterbehilfe, stellte das Gericht fest, welches sich allerdings tief bewegt zeigte. Die Patientin hatte sich bei einem Reitunfall irreversible Gehirnverletzungen zugezogen, musste als Pflegeheimbewohnerin künstlich beatmet und ernährt werden.
Es ist kein Fall von Sterbehilfe, stellte Richter Polomski klar. Die Frau (48) habe zwar vollständig ihr Bewusstsein verloren, und die Ärzte seien nicht mehr von einer Besserung ausgegangen. Dennoch hätte sie noch viele Jahre leben können. Auch ein straffreier Behandlungsabbruch, bei dem einer Krankheit ihren Lauf gelassen wird, liege nicht vor
Die damals 40jährige hatte keine Patientenverfügung abgefasst
Das Gericht kann nachvollziehen, dass der Sohn glaubte, dass seine Mutter so nicht leben wollte, sagte Polomski weiter. Da keine Patientenverfügung vorliegt und auch die Befragung von Zeugen keinen verlässlichen Hinweis auf den Willen der Frau gab, blieb unklar, was die 48-Jährige gewollt hätte. Im Zweifel muss das Leben erhalten bleiben, betonte er.
Bewährung war möglich – wäre das falsche Signal gewesen
Eine Bewährungsstrafe bei Verurteilung in einem minder schweren Fall von Totschlag war durchaus möglich. Aber “eine Bewährungsstrafe wäre das falsche Signal gewesen, sagte der Richter. Der Angeklagte habe die Tötung geplant und gewusst, dass er sich strafbar macht. Es hätte auch eine Alternative zur Tötung gegeben – der Angeklagte hatte eine Kanüle aus der Luftröhre seiner Mutter gezogen und sie erstickt – der 26-Jährige hätte einen Antrag auf einen neuen Betreuer seiner Mutter stellen und die Verlegung in ein anderes Heim fordern können – allerdings ohne dazu legitimiert zu sein. Ein Weg ohne allzu große Aussicht auf Erfolg, “mühsam und lang, aber vom Gesetz aus gutem Grund so vorgesehen”, meinte der Richter.
Angehörige wie hier der Sohn haben keinerlei (automatisches) Mitspracherecht gegenüber dem Arzt oder Pflegeheim:
http://www.stern.de/gesundheit/angehoerige-haben-kein-automatisches-mitspracherecht-1840002.html