So erreichen Sie uns:
Telefonzentrale 030 206 21 78 - 00
Mo, Di, Do 10–17 Uhr, Fr 10–14 Uhr

So erreichen Sie uns:
Telefonzentrale 030 206 21 78 - 00
Mo, Di, Do 10–17 Uhr, Fr 10–14 Uhr

mail@patientenverfuegung.de

Finden Sie eine_n
Berater_in in Ihrer Nähe

Beitrag

Standard-Patientenverfügung oder Optimale Patientenverfügung?

1. Okt 2018

Sie können sich gegen eine geringe Gebühr (36,– € ) per online-Eingabe unsere erweiterte Standard-Patientenverfügung abfassen lassen (wenn nicht online übermittelt für 50,– €). Im Preis inbegriffen sind die notwendigen Vorsorge-Vollmachten und/oder Betreuungsverfügung sowie die Hinweiskarte für das Portemonaie. Ihre Angaben werden professionell auf eventuelle Widersprüche geprüft. Anschließend erstellen unsere fachkundigen Beraterinnen entsprechend Ihrer Vorgaben eine individuelle Patientenverfügung.

Unsere Standard-Patientenverfügung, die unter anderem aus bewährten Textbausteinen besteht, ist prinzipiell verbindlich. Die Reichweite ist jedoch beschränkt auf die genannten Standard-Situationen. Eine Differenzierung ist in den Vorgaben nicht möglich (z. B. Antibiotikagabe für den Sterbeprozess abzulehnen, aber für den Fall einer mittelschweren Demenz zuzulassen).

In der Praxis sind Ärzte und Patientenvertreter aber auch mit Situationen konfrontiert, die nicht identisch sind mit denen, die in einem der Textbausteine genannt ist. Dann muss der Patientenwille interpretiert, die Patientenverfügug ausgelegt werden. Dabei sind auch subjektive Faktoren zu berücksichtigen: Welche Rolle spielen “Kämpfernatur”, “Am Leben hängen”, “Lebensüberdruss”, Dauerpflegeabhängigkeit”, “Resthoffnung”, “Humanes Sterben” für den Betroffenen? Zudem geht es um Abwägungen, die Nutzen, Belastungen und Risiken und Grad der ggbf. zu erreichenden Besserung mit einbeziehen. An dieser Stelle sind die Gesundheitsbevollmächtigten gefragt.

Da sie nur die eindeutigen Entscheidungen “Ja” oder “Nein” zulässt, sind subjektive Faktoren und Abwägungen in einer Standard-Patientenverfügung nicht erfassbar.

Wer aber auch diese wichtigen Punkte mit einschließen möchte, kann auf das differenziertere Modell einer optimalen Patientenverfügung zurückgreifen. Damit sind prinzipiell alle Situationen von Einwilligungsunfähigkeit abzudecken und differenziert zu bewerten.

Ein Beispiel: Wenn ich einwilligungsunfähig und zusätzlich körperlich schwerstpflegebedürftig bin, erlaube ich keinerlei Medikamente mehr, die noch stabilisierend wirken können. In anderen Fällen oder bei gewisser Besserungsaussicht dagegen wünsche ich diese vielleicht schon.

Für eine optimale Patientenverfügung ist ein entsprechender Fragebogen auszufüllen, in den eine sogenannte Wertanamnese integriert ist. Dieser enthält keine Textbausteine, sondern muss vielmehr fachkundig ausgewertet werden. Die Gebühr für eine fertige Optimale Patientenverfügung beträgt max. 140,– €.

Durch die professionelle Auswertung und Abfassung wird verhindert, dass medizinische Anweisungen und Geltungsbereiche u. U. in Widerspruch mit den eigenen Wertvorstellungen geraten.