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Beitrag

Sterbefreiheit im Licht Humanistischer Organisationen u. a.

24. Mrz 2011

Nachricht aus Luxemburg: Von Dammbruch kann keine Rede sein

“Luxemburg 2009 trat das Gesetz über Sterbehilfe in Kraft. Bis Ende 2010 baten fünf Personen um Sterbehilfe, die ihnen auch gewährt wurde.

Einen Dammbruch bei der Sterbehilfe, wie von Gegner des Euthanasiegesetzes von 2009 befürchtet, hat es nicht gegeben. Das geht aus dem ersten Bericht der Kommission zur Überwachung des Gesetzes vom 16. März 2009 über Euthanasie und Suizidbegleitung hervor.

Bis Ende 2010 wurden fünf Erklärungen über Sterbehilfe eingereicht: eine im 4. Trimester 2009, zwei im 1. Trimester 2010, eine im 2. Trimester 2010 und eine im 4. Trimester 2010. In allen Fällen seien die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten worden, so die Kommission. Diese sehen unter anderem vor, dass der Patient vom behandelnden Arzt über seinen Zustand und über mögliche Therapieformen, u. a. Palliativmaßnahmen, genauestens informiert wird. Auch muss der Arzt sich mit einem zweiten Mediziner beraten.

Quelle und mehr:

http://www.tageblatt.lu/nachrichten/luxemburg/story/13637102

 

Tagung: Die Freiheit zu sterben – Nachdenken über assistierten Suizid und aktive Sterbehilfe

Gemeinsame Veranstaltung der  Heinrich-Böll-Stiftung, der Humanistischen Union und der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben

Zeit: 14. April 2011, 11.00 bis 17.30 Uhr

Ort: Heinrich-Böll-Stiftung, Schumannstr. 8, 1. Etage, 10117 Berlin,

Moderation: Prof. Dr. Rosemarie Will, Elke Baezner, Dr. Sigrid Graumann

Teilnahmebeitrag:10 Euro/ ermäßigt 5 Euro. Anmeldung über dieses Online-Formular

Zur Ausgangslage (“Klartext”), wie sie die Humanistische Union (nicht zu verwechseln mit Humanistischer Verband Deutschlands) auf ihrer Seite darstellt:

Nach wie vor sind die Grenzen zwischen aktiver, passiver und indirekter Sterbehilfe in Deutschland praktisch wie juristisch schmal. Ebenso wenig überzeugen die Begründungen dafür, warum der assistierte Suizid straffrei ist, eine ärztliche Beihilfe zum Suizid und die aktive Sterbehilfe dagegen aber verboten sind.

Im Klartext: Jeder gesunde Mensch kann sich bei der Selbsttötung helfen lassen – außer vom Arzt. Und hilflosen Menschen wird diese Unterstützung ganz verwehrt. Solche Wertungswidersprüche müssen diskutiert und aufgelöst werden, zumal die indirekte Sterbehilfe in der Praxis eine häufige Form der Sterbehilfe ist. … Wie könnten strafrechtliche Regeln zur Legalisierung von passiver, indirekter und aktiver Sterbehilfe aussehen? Und welche Erfahrungen mit solchen Regeln existieren in unseren Nachbarländern? “

Im Auftrag der Böllstiftung versucht eine Firma namens debattenprofis die verworrenen Argumentationsstränge über die schmalen Grenzen zwischen jeweiligen Formen von Sterbehilfeszenarien mit Hilfe von Expert/inn/en in graphischer Form darzustellen. Alle möglichen Bewertungen sollen dabei berücksichtigt werden.

Hier ein Auszug auf der entsprechenden Seite http://www.sterbehilfe.fuerundwider.org/ u. a. mit inzwischen voliegenden, unterschiedlichen Gesetzentwürfen zur Sterbe- und Suizidhilfe maps

 


 

Veranstaltungen zusammen mit der Zentralstelle Patientenverfügung und der RENAFAN-Akademie:

Weiterbildung Beratung zur Patientenverfügung in Hamburg und Berlin 

für Mitarbeiter/innen in Gesundheitseinrichtungen

Am 20. April in Hamburg und am 11.Mai in Berlin, jeweils 15.30-18.00 Uhr:

Zu beachten sind die Sonderkonditionen für eine kostenfreie Teilnahme:  http://www.patientenverfuegung.de/info-datenbank/2011-3-24/fortbildungen-zu-Patientenverfügung-beratung-fuer-mitarbeiterinnen-von-gesundheitseinrichtu

 

19. April Medizin und Psychologie in der Urania Berlin:

Hartmut Klähn, Arzt für Allgemeinmedizin, Berlin

Gita Neumann, Bundeszentralestelle Patientenverfügung und Humanistischer Verband Deutschland, LV Berlin

Patientenverfügung – aus Sicht des Arztes und der Betreuungspraxis:

“Seit 2009 ist im Betreuungsrecht verankert … Die formal-juristische Beschränkung von Patientenverfügungen auf die Sterbephase oder auf einen unumkehrbar aussichtslosen Verlauf ist damit hinfällig. Welche Folgen haben enger oder weiter gefasste Situationsbeschreibungen aus medizinischer Sicht? Wie kann erreicht werden, dass tatsächlich die Wertvorstellungen des Betroffenen zur Geltung kommen? Welche Erfahrungen aus Kliniken und Pflegeheimen liegen seitdem vor? Praxiserprobte aktuelle Materialien stehen Ihnen kostenfrei zur Verfügung. …”

Normalpreis: 6,00 , ermäßigt: 5,00

Quelle: http://www.urania.de/programm/2011/f822/

 


Gespräch über Sterbehilfe in Bremen

Gespräch über Sterbehilfe in Deutschland vor dem Hintergrund der Niederländischen Regelung seit 2002:

Bremen, 24. Mai, 20 Uhr, KITO: Diskussion von Chefarzt Priv.-Doz. Dr. Matthias Spranger und Justizsenator a. D. Dr. Roger Kusch

Eintritt frei

Näheres hier: http://www.sterbehilfedeutschland.de/sbgl/files/Medien/PDF%20neu/2011-05-24_KITO_Diskussion.pdf