So erreichen Sie uns:
Telefonzentrale 030 206 21 78 - 00
Mo, Di, Do 10–17 Uhr, Fr 10–14 Uhr

So erreichen Sie uns:
Telefonzentrale 030 206 21 78 - 00
Mo, Di, Do 10–17 Uhr, Fr 10–14 Uhr

mail@patientenverfuegung.de

Finden Sie eine_n
Berater_in in Ihrer Nähe

Beitrag

Sterbehilfe-Kongress: FDP plötzlich offensiv, konträr zur CDU

10. Nov 2008

Zum gestrigen Kongress “Zwischen Selbstbestimmung und Lebensschutz”, den die FDP-Bundestagsfraktion zum Themenkomplex Sterbehilfe durchgeführt hat, erklärte der Obmann der FDP-Bundestagsfraktion in der Enquête-Kommission “Ethik und Recht der modernen Medizin”, MICHAEL KAUCH:

Der gestrige Sterbehilfe-Kongress hat eine Reihe wichtiger Erkenntnisse erbracht, die nun innerhalb der FDP-Bundestagsfraktion ausgewertet werden sollen. Ich bin mir mit meinem Fraktionsvorsitzenden einig, dass es in der Debatte über aktive Sterbehilfe und assistierten Suizid um eine Gewissensentscheidung geht. Daher ist es nicht Ziel, einen Fraktionsantrag zu erarbeiten. Wir sind aber als Fraktion bereit, den Rahmen für eine ergebnisoffene Diskussion zu bieten. Darin unterscheiden wir uns von allen anderen Fraktionen im Deutschen Bundestag.

Konsens bestand auf dem Kongress darin, dass unerträgliches Leid so weit wie möglich gelindert werden muss, so dass der Todeswunsch möglicherweise nicht mehr besteht. Nach Aussage der anwesenden Palliativmediziner kann bei rund 90 Prozent der Fälle eine gute Symptomkontrolle erreicht werden. Sterbehilfe kann immer nur der letzte Ausweg sein nicht die billige Lösung! Wenn wir es ernst meinen mit menschenwürdigem Sterben, dann muss unsere Gesellschaft auch die notwendigen Rahmenbedingungen für eine gute palliative Versorgung leisten.

Die Enquête-Kommission “Ethik und Recht der modernen Medizin” wird in Kürze einen Zwischenbericht “Palliativmedizin und Hospizbewegung” vorlegen. Viele Forderungen werden wir im Konsens verabschieden. Doch eins ist angesichts leerer Kassen, hoher Beitragssätze und steigenden Gesundheitskosten klar: Wenn wir eine Priorität auf Palliativmedizin setzen wollen, dann heißt das nicht “draufsatteln”. Dann heißt das, an anderer Stelle des Gesundheitssystems Leistungen für Alltagserkrankungen einzuschränken und mehr auf Eigenverantwortung der Patienten zu setzen. Wir Liberale sind dazu bereit, denn Sozialpolitik muss sich immer auf die Schwächsten konzentrieren in diesem Fall auf die Sterbenden.

Während mehrere Teilnehmer des Kongresses eine klare gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen einforderten, rieten sowohl Rechtswissenschaftler als Palliativmediziner eher von einer Kodifizierung der so genannten “indirekten Sterbehilfe” ab, die nach Rechtsprechung zulässig ist. Dabei geht es um die Vergabe schmerzlindernder Medikamente unter Inkaufnahme einer lebensverkürzenden Nebenwirkung. Offenbar ist beim heutigen Stand der Palliativmedizin eine solche lebensverkürzende Nebenwirkung von Morphinen nicht signifikant nachweisbar, so dass es an Handlungsbedarf fehle.

Gerade im Blick auf die internationale Situation erzielte der Kongress neue Erkenntnisse. Das “Death with Dignity”-Gesetz, das 1994 in Oregon per Volksabstimmung eingeführt wurde, ermöglicht es Ärzten an einwilligungsfähigen Einwohner von Oregon auf deren Wunsch ein tödliches Medikament zu verschreiben. Voraussetzung dafür ist, dass zwei Ärzte eine Erkrankung, die innerhalb von sechs Monaten zum Tode führen wird, diagnostizieren und zugleich eine Depression ausschließen. Zuvor werden Alternativen etwa Palliativmedizin aufgezeigt. Die Einnahme des Medikaments muss durch den Patienten erfolgen.

Nur etwa die Hälfte der Patienten nimmt die tödliche Dosis dann wirklich ein. Eine Kontrolle der nicht genutzten Rezepte durch den Staat gibt es nicht. Seit Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 1998 gab es 208 Todesfälle durch assistierten Suizid. Derzeit liegt das Oregoner Gesetz dem Obersten Gerichtshof der USA zur Prüfung vor, weil der Bundesstaatsanwalt darin einen Verstoß gegen das Bundesgesetz zu Betäubungsmitteln sieht.

In der Schweiz ist der assistierte Suizid ebenfalls erlaubt, es sei denn die Beihilfe erfolgt aus selbstsüchtigen Motiven. Dagegen ist die aktive Sterbehilfe in der Schweiz verboten. Entscheidend ist es daher, dass die Einnahme des tödlichen Medikaments durch den Patienten selbst erfolgt. Auf Nachfrage erklärte der Vertreter von des Freitodhelfer-Vereins “Dignitas”, Ludwig Minelli, dass eine Videoaufnahme der Selbsttötung nur in den Fällen erfolgt, in denen die Staatsanwaltschaft auf Grund der körperlichen Konstitution des Patienten Zweifel an dessen Fähigkeit hierzu hat.

Interessant waren auch die Ausführungen des Vertreters der Niederländischen Vereinigung für freiwillige Euthanasie (NVVE). Die von ihm vorgelegten Zahlen belegen, dass die Einführung des Sterbehilfe-Gesetzes in den Niederlanden zu keinem Dammbruch bei den tatsächlich durchgeführten Fällen von aktiver Sterbehilfe geführt hat. Kritisch wurde angemerkt, dass nach anonymen Ärztebefragungen weiterhin nur 54 % der Sterbehilfe-Fälle offiziell nach den Regeln des Gesetzes gemeldet werden.

Intensiv diskutiert wurden die jährlich 900 bis 1.000 Mitleidstötungen, die nicht auf Wunsch des Patienten erfolgen 0,7 % aller Sterbefälle. Hier betonte Dr. Rob Jonquière von NVVE darauf, dass diese Fälle absolut inakzeptabel und rechtswidrig sind. Sie habe es aber bereits vor Inkrafttreten des Sterbehilfe-Gesetzes gegeben. In Australien einem Land ohne Sterbehilfe-Gesetz beträgt der Anteil dieser Mitleidstötungen ohne Verlangen nach anonymen Befragungen sogar 3,5 %.

Für Deutschland liegen solche anonymen Befragungen nicht vor. Wir sollten daher nicht die Niederlande kritisieren, ohne zu wissen, wie die Zustände im eigenen Land eigentlich sind. Es wäre wünschenswert, auch in Deutschland eine entsprechende Datenbasis zu erarbeiten.

Verwunderung löste schließlich die Tatsache aus, dass 87 Prozent der Sterbehilfe-Fälle in den Niederlanden Krebspatienten sind, es aber zugleich in 90 Prozent der Fälle zu aktive Sterbehilfe kommt, obwohl ein assistierter Suizid in den meisten Fällen möglich wäre. Dies widerspricht der Empfehlung der niederländischen Ärzteorganisation, möglichst Beihilfe zum Suizid zu leisten, da dies den ethisch geringeren Eingriff in das generelle Fremdtötungsverbot darstellt.

Quelle: Pressemitteilung vom 14.06.2005


Quelle: Rheinischer Merkur vom 16.06.2005:

” noch auf einem weiteren Ethik-Feld gibt es erhebliche Differenzen zwischen der Union und der FDP. Durch vorgezogene Neuwahlen schien die Debatte um Euthanasie und Patientenverfügungen, die im Frühjahr im Bundestag begonnen hatte, vorerst auf Eis gelegt. Doch auch hier zeigen sich die Freien Demokraten plötzlich offensiv. So debattierte die Fraktion auf einem Fachkongress an diesem Montag in Berlin Fragen der Sterbehilfe. Schon die Auswahl der Referenten ließ wenig Zweifel an der Tatsache, dass man eine gesetzliche Regelung anstrebt, wie sie etwa die Bundesjustizministerin vorgeschlagen hatte. Eine Reichweitenbeschränkung von Patientenverfügungen auf Krankheiten, die unabweislich zum Tode führen so von der Enquête-Kommission “Ethik und Recht der modernen Medizin” als Alternativmodell zum Zypries-Entwurf empfohlen , lehnen die Liberalen dagegen mehrheitlich ab.

Angela Merkel hat sich auch hier konträr positioniert. “Was die Bundesjustizministerin in der Frage der Patientenverfügung und für den Umgang mit Todkranken erwägt, halte ich ich sage es ganz deutlich für falsch.” Aktive Sterbehilfe dürfe es nicht geben: “keine Verfügbarkeit menschlichen Lebens, weder am Anfang noch am Ende”, so die CDU-Chefin in Düsseldorf kompromisslos.

Stehen Union und FDP im Falle eines Wahlsieges bei den gesellschaftspolitischen Feldern also schwierige Koalitionsverhandlungen ins Haus? Aus der FDP-Spitze heißt es ausweichend, man werde pragmatisch an die Fragen herangehen. Würden sie von der Union zum Tabu erklärt, werde man sehen, wie zu reagieren sei.

Die CDU dagegen erteilt derzeit jeglicher Kompromissbereitschaft eine klare Absage. “Menschenwürde”, so der Unions-Bioethik-Experte und stellvertretende Vorsitzende der Ethik-Enquête, Hubert Hüppe, “ist nicht in Koalitionsgesprächen verhandelbar.” Sterbehilfe und Stammzellforschung seien keine Parteithemen, sondern Gewissensfragen. “Es gibt einfach zu viele Abgeordnete in der Union, die klar sagen: Diese Punkte sind uns zu wichtig. Da können wir nicht mitmachen.”