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Stoppt fortgesetzte Menschenrechtsverletzungen am Lebensende

10. Nov 2008

Erklärung des Humanistischen Verbandes zum Tod von Vincent Humbert

Auch in Deutschland gibt es Fälle, in denen menschenverachtende Zwangsernährung gegen den Willen von einsichtsfähigen Schwerstbehinderten durchgeführt wird, die nur noch den Tod herbeisehnen.
Wie jetzt auch die Mutter von Vincent Humbert sieht ein Angehöriger dann tragischerweise keinen Ausweg außer selbst ein Tötungsdelikt zu begehen um ein friedlichen Sterben-Lassen zu ermöglichen. Dabei wäre dies ohne weiteres durch Abbruch der künstlichen Ernährung mit begleitenden Maßnahmen (starke Beruhigungs- und Schlafmittel) möglich ohne Hunger- und Durstgefühl, ohne Leiden oder Missempfinden für den Betroffenen.

In Deutschland ist dies im Betreuungsfall seit dem Bundesgerichtshofsurteil vom 17.03.2003 allerdings nur nach einem amtsrichterlichen Genehmigungsverfahren von unbestimmter Dauer und mit fraglichem Ergebnis möglich. Dem HVD ist zumindest ein ganz ähnlicher Fall aus Nordrheinwestfalen bekannt, wo der Forderung einer willensfähigen Schwerstbehinderten, sie sterben zu lassen, bis heute nicht stattgegeben wird. Der vom Arzt angefragte Amtsrichter argumentiert, dass ein ‘irreversibel tödlicher Verlauf’ Voraussetzung für einen Abbruch der künstlichen Ernährung sei. Das ist ein ebenso ungeheuerliches wie verbreitetes Missverständnis. Denn es geht hier gar nicht um umstrittene Sterbehilfe, sondern es wird das verbriefte Patientenrecht auf Behandlungsabbruch massiv verletzt eine fortgesetzte Rechtswidrigkeit, die offensichtlich in unserem Rechtsstaat folgenlos bleibt.

Dabei handelt es sich eindeutig um schwere Menschenrechtsverstöße. Offenbar vermag die bestehende deutsche Rechtslage dies nicht zu verhindern. Der Humanistische Verband fordert deshalb, das Recht auf Behandlungsverzicht und ein Sterben in Würde und Selbstbestimmung gesetzlich zu gewährleisten. Er hat dazu 10 Eckpunkte ‘Autonomie am Lebensende’ vorgelegt, die nachzulesen sind unter www.patientenverfuegung.de/Patientenverfügung/aktuell.htm
Wer das Anliegen unterstützen möchte, sei es durch seinen guten Namen oder sonstige Möglichkeiten der Verbreitung und Förderung, kann dies unter 030 613904-11 anmelden.