So erreichen Sie uns:
Telefonzentrale 030 206 21 78 - 00
Mo, Di, Do 10–17 Uhr, Fr 10–14 Uhr

So erreichen Sie uns:
Telefonzentrale 030 206 21 78 - 00
Mo, Di, Do 10–17 Uhr, Fr 10–14 Uhr

mail@patientenverfuegung.de

Finden Sie eine_n
Berater_in in Ihrer Nähe

Beitrag

Suizidhilfe aktuelle Situation in Deutschland und der Schweiz

1. Jul 2009

Veranstaltung zur Sterbe- / Suizidhilfe am 9. Juli in Berlin

ARD-Film "Streit um den selbst bestimmten Tod" und Diskussion über Sterbe- und Suizidhilfe in Deutschland.
9. Juli, 18 Uhr, Lichtburgforum Wedding, Behmstr. 13, 13157 Berlin (gegenüber Gesundbrunnencenter)
Eintritt frei

Mit der Redakteurin des Films Liz Wieskerstrauch und dem FDP-Politiker Michael Kauch (FDP, MdB, Mitinitator des Patientenverfügungsgesetz von Stünker u. a.).
Zu Möglichkeiten und Grenzen der Palliativmedizin (vertreten im Film durch Prof. Dr. Borasio. München) und wie Angehörige schwerstkranken Familienmitgliedern zu Hause in auswegloser Situation „anders" geholfen haben – teils legal, teils illegal.
Veranstalter: Humanistischer Verband Deutschlands, Anmeldung erwünscht unter mail@patientenverfuegung.de


Zur aktuellen Situation der Suizidhilfe in der Schweiz:

Neues „Sterbehospiz" von Dignitas in Pfaeffikon – Gemeinde muss nachgeben … Quelle: Quelle: www.nzz.ch/nachrichten/international


"BERN (fst). In der Schweiz will ein Kanton erstmals mit der Sterbehilfeorganisation Exit den Ablauf des begleiteten Suizids regeln.
Die Justizdirektion Zürich will nach einem Bericht der "Neuen Züricher Zeitung" eine Vereinbarung treffen, die Modalitäten der Arbeit des Vereins Exit regeln soll. Exit, neben Dignitas die größte so genannte Sterbehilfeorganisation in der Schweiz, hat nach eigenen Angaben im vergangenen Jahr 167 Menschen in den Tod "begleitet."

Die im Kanton Zürich als Entwurf vorliegende Vereinbarung sieht vor, dass Suizidhilfe nur dann zu gewähren ist, "wenn der Wunsch aus einem schweren, krankheitsbedingten Leiden heraus entstanden ist". Dabei sei der Begriff der Erkrankung "weit auszulegen und umfasst auch Leiden infolge eines Unfalls oder einer schweren Behinderung", zitiert die "NZZ" aus dem Entwurf.
Weiterhin wird in der geplanten Vereinbarung festgehalten, ein so genannter Freitodbegleiter dürfe höchstens zwölf Menschen "betreuen" und dafür maximal 500 Franken Spesen (etwa 327 Euro) abrechnen. … Der Bundesrat erklärte jüngst, man sei "geteilter Meinung" – eine Sensation in der auf Konsens bauenden Schweizer Demokratie. Entsprechend hat der Bundesrat zwei Gesetzesverschläge in die Anhörung gegeben: Ein Entwurf spricht sich für Schranken der Arbeit von Sterbehilfeorganisationen aus, der andere will die Tätigkeit von Exit und Dignitas komplett verbieten. …"
Quelle: www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft


„… Vor allem Dignitas geriet immer öfter in unrühmliche Schlagzeilen. Privatpersonen und Politiker befürchteten, dass Dignitas zu junge und zu gesunde Menschen zu kurzfristig und gegen unangemessen hohe Geldbeträge in den Suizid begleitet …"

Quelle: bazonline.ch/schweiz/standard