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Suizidhilfe-Verbot für Kusch bestätigt / Unruhen in Italien um Komapatientin

7. Feb 2009

Keine Suizidhilfe mehr leisten darf – zumindest vorerst – Roger Kusch, der ehemalige CDU-Politik. Das Hamburger Verwaltungsgericht hat jetzt ein entsprechendes, von der Innenbehörde der Hansestadt im November 08 ausgesprochenes Verbot bestätigt. Dagegen hatte Kusch, heute Vorsitzender eines nach ihm benannten Sterbehilfevereins, geklagt.


Roger Kusch bleibt es verboten, Sterbehilfe zu leisten. Das Verwaltungsgericht Hamburg hat am Freitag im Eilverfahren entschieden, dass das polizeiliche Verbot der Sterbehilfe gegen den ehemaligen Justizsenator in Kraft bleibt. … Bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache bleibt es ihm untersagt, die Suizidbegleitung fortzuführen.

In seiner Urteilsbegründung wird das Gericht deutlich: Kusch betreibe kein erlaubtes Gewerbe. "Sozial unwertige und gemeinschaftsschädliche Tätigkeiten" seien verboten und nicht durch das Grundrecht auf freie Berufswahl geschützt. Zwar sei die Beihilfe zur Selbsttötung nicht strafbar, so das Gericht weiter, in diesem Fall gehe es aber um die "Kommerzialisierung des Sterbens durch Beihilfe zum Suizid gegen Entgelt … "

Quelle und mehr: http://www.welt.de/welt_print/article3162972/Roger-Kusch-darf-keine-Sterbehilfe-leisten.html

Deutscher Ethikrat über Suizidhilfe entzweit

Das Thema "ärztlich assistierte Suizidhilfe" (u. U. als Alternative zur Dienstleistung" durch medizinische Laien), hatte am 22. Januar 2009 den Deutschen Ethikrat entzweit. Siehe:

http://www.patientenverfuegung.de/info-datenbank

 


 

Sterbehilfe für italienische Komapatientin spaltet Italien

 

Berlusconi hat auf die Schnelle "Notverordnung" erlassen – drohende Verfassungskrise – Polizeischutz in Klinik – massive Proteste von beiden Seiten

http://www.bernerzeitung.ch/Lang-lebe-Eluana–Stoppt-Berlusconi

Siehe auch Kampf um Komapatientin":

http://www.spiegel.de/panorama